Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 103 Anwendung bisherigen Rechts

Für Personen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gemäß § 1 des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge vom 22. Juli 1980 (BGBl. I S. 1057) die Rechtsstellung nach den Artikeln 2 bis 34 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge genießen, finden die §§ 2a und 2b des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge in der bis zum 1. Januar 2005 geltenden Fassung weiter Anwendung. In diesen Fällen gilt § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 entsprechend.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 2 andere §§ aus dem .

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich


(1) Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbei

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 52 Widerruf


(1) Der Aufenthaltstitel des Ausländers nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 zweite Alternative, Nummer 2, 2a, 2b, 2c, 3 und 4 kann außer in den Fällen der Absätze 2 bis 6 nur widerrufen werden, wenn 1. er keinen gültigen Pass oder Passersatz mehr besit

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Okt. 2016 - M 12 K 16.647

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Dez. 2015 - 10 ZB 13.1940

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500,- Euro festgesetzt. Grü

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 04. Okt. 2012 - 1 C 12/11

bei uns veröffentlicht am 04.10.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin, eine russische Staatsangehörige jüdischen Glaubens, begehrt zum einen die Feststellung, dass sie über eine Rechtsstellung in entsprechender An

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 18. Sept. 2012 - 6 K 1399/12

bei uns veröffentlicht am 18.09.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Der am ...1955 geborene Kläger ist russischer Staatsangehöriger. Er reiste auf seinen Antrag vom ...1997 gemeinsam mit seiner Familie als jüdischer Emigrant a

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. März 2012 - 1 C 3/11

bei uns veröffentlicht am 22.03.2012

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich nur noch gegen die Androhung der Abschiebung; die gegen seine Ausweisung gerichtete Klage wurde bereits rechtskräftig abgewiesen.

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 24. März 2010 - 2 K 3935/09

bei uns veröffentlicht am 24.03.2010

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den ersten Rechtszug und auf Beiordnung von Rechtsanwalt R., wird abgelehnt. 2. Der Antrag wird abgelehnt. 3. Die Kosten des Verfahre

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 14. Juni 2007 - 2 R 12/06

bei uns veröffentlicht am 14.06.2007

Tenor Unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 28. März 2006 – 2 K 111/06 – wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigelade

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 10. Aug. 2006 - 2 W 14/06

bei uns veröffentlicht am 10.08.2006

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 5. Mai 2006 - 2 F 20/06 - wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren a

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 21. Juni 2006 - A 3 S 258/03

bei uns veröffentlicht am 21.06.2006

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Januar 2006 - A 6 K 10990/05 - geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens in beiden Rechtszü

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 21. Juni 2006 - A 3 S 258/06

bei uns veröffentlicht am 21.06.2006

Tatbestand   1  Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung seines Asylantrags und begehrt hilfsweise seine Anerkennung als Asylberechtigter. 2  Der am 23.04.2004 in Deutschland geborene Kläger ist iranische

Referenzen

(1) Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitisc...
(1) Der Aufenthaltstitel des Ausländers nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 zweite Alternative, Nummer 2, 2a, 2b, 2c, 3 und 4 kann außer in den Fällen der Absätze 2 bis 6 nur widerrufen werden, wenn 1. er keinen gültigen Pass oder Passersatz mehr besitzt,2. er seine...