Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich

(1) Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Das Gesetz dient zugleich der Erfüllung der humanitären Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt hierzu die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern. Die Regelungen in anderen Gesetzen bleiben unberührt.

(2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Ausländer,

1.
deren Rechtsstellung von dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern geregelt ist, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist,
2.
die nach Maßgabe der §§ 18 bis 20 des Gerichtsverfassungsgesetzes nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen,
3.
soweit sie nach Maßgabe völkerrechtlicher Verträge für den diplomatischen und konsularischen Verkehr und für die Tätigkeit internationaler Organisationen und Einrichtungen von Einwanderungsbeschränkungen, von der Verpflichtung, ihren Aufenthalt der Ausländerbehörde anzuzeigen und dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind und wenn Gegenseitigkeit besteht, sofern die Befreiungen davon abhängig gemacht werden können.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Staatsangehörigkeitsgesetz - RuStAG | § 11


Die Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn 1. tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass der Ausländer Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, d

Aufenthaltsverordnung - AufenthV | § 59 Muster der Aufenthaltstitel


(1) Das Muster des Aufenthaltstitels nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes (Visum) richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 des Rates vom 29. Mai 1995 über eine einheitliche Visagestaltung (ABl. EG Nr. L 164 S. 1), zuletzt geä
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 101 Fortgeltung bisheriger Aufenthaltsrechte


(1) Eine vor dem 1. Januar 2005 erteilte Aufenthaltsberechtigung oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis gilt fort als Niederlassungserlaubnis entsprechend dem ihrer Erteilung zu Grunde liegenden Aufenthaltszweck und Sachverhalt. Eine unbefristete Auf

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU


(1) Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. § 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Soweit dieses Gesetz nichts anderes regelt, ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU der Niederlassungserlaubnis gleichges

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 103 Anwendung bisherigen Rechts


Für Personen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gemäß § 1 des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge vom 22. Juli 1980 (BGBl. I S. 1057) die Rechtsstellung nach den Artikeln 2 bis 34 des Abkom
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 18


Die Mitglieder der im Geltungsbereich dieses Gesetzes errichteten diplomatischen Missionen, ihre Familienmitglieder und ihre privaten Hausangestellten sind nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 (Bund

Referenzen - Urteile |

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89 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Juni 2018 - 4 StR 116/18

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 116/18 vom 27. Juni 2018 in der Strafsache gegen wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a. ECLI:DE:BGH:2018:270618B4STR116.18.0 Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Gene

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Mai 2005 - 5 StR 122/05

bei uns veröffentlicht am 11.05.2005

5 StR 122/05 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 11. Mai 2005 in der Strafsache gegen wegen Einschleusens von Ausländern Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Mai 2005 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Lan

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Dez. 2007 - 5 StR 324/07

bei uns veröffentlicht am 04.12.2007

5 StR 324/07 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 4. Dezember 2007 in der Strafsache gegen wegen Mordes u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 4. Dezember 2007, an der teilgenommen haben: Vorsitzender Ri

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2002 - III ZR 182/01

bei uns veröffentlicht am 12.12.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 182/01 Verkündet am: 12. Dezember 2002 F r e i t a g Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 839 (E

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Aug. 2018 - 4 StR 211/18

bei uns veröffentlicht am 29.08.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 211/18 vom 29. August 2018 in der Strafsache gegen 1. 2. alias: 3. wegen zu 1.+ 3.: bandenmäßigen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu 2.: bandenmäßigen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Nov. 2015 - 10 B 13.2080

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 10 B 13.2080 Im Namen des Volkes Urteil vom 25. November 2015 (VG München, Entscheidung vom 28. Juli 2011, Az.: M 12 K 11.1363) 10. Senat Sachgebiet

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 20. Nov. 2017 - Au 6 E 17.1518, Au 6 K 17.1538, Au 6 S 17.1517

bei uns veröffentlicht am 20.11.2017

Tenor I. Die Anträge auf vorläufige Feststellung, dass der Antragsteller berechtigt ist, in Deutschland ohne vorherige Zustimmung der Ausländerbehörde eine Erwerbstätigkeit auszuüben, sowie auf Verpflichtung des Antragsgegners, dem An

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Okt. 2016 - M 12 K 16.647

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Jan. 2017 - M 24 K 16.4668

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. März 2014 - 10 K 13.2232

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamts ... vom ... April 2013 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte dar

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Juli 2014 - 10 ZB 14.633

bei uns veröffentlicht am 25.07.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründ

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 05. Aug. 2014 - 10 BV 13.2020

bei uns veröffentlicht am 05.08.2014

Tenor I. In Abänderung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 9. Februar 2011 wird die Klage abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. III. Die Koste

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Juli 2014 - 23 K 13.1199

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Apr. 2015 - M 23 K 14.377

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 23 K 14.377 Im Namen des Volkes Urteil vom 29. April 2015 23. Kammer Sachgebiets-Nr. 600 Hauptpunkte: Italienischer Staatsangehöriger;

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Mai 2015 - M 12 K 14.378

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 12 K 14.378 Im Namen des Volkes Urteil vom 21. Mai 2015 12. Kammer Sachgebiets-Nr. 600 Hauptpunkte: Aufenthaltserlaubnis; Langfri

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 18. Mai 2018 - Au 6 E 18.394

bei uns veröffentlicht am 18.05.2018

Tenor I. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller einstweilen eine Bescheinigung über die Einreichung des Antrags auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte auszustellen. II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfa

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Apr. 2015 - M 12 K 14.3699

bei uns veröffentlicht am 09.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 12 K 14.3699 Im Namen des Volkes Urteil vom 9. April 2015 12. Kammer Sachgebiets-Nr. 600 Hauptpunkte: Ausreiseverpflichtung; Erlöschen der Aufenthalt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. März 2018 - 10 CS 17.2378, 10 CE 17.2379, 10 C 17.2380

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor I. Die Verfahren 10 CS 17.2378, 10 CE 17.2379 und 10 C 17.2380 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. III. Der Antragsteller trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. Nov. 2018 - L 11 AS 912/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 19.11.2018

Gründe I. Streitig sind im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II -Alg II-) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Die 1964 geborene Antragstelle

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 14. Dez. 2017 - Au 6 S 17.1709

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor I. Die Anträge der Antragstellerin zu 1 und des Antragstellers zu 2 werden abgelehnt. II. Die Antragstellerin zu 1 und der Antragsteller zu 2 haben die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte zu tragen. III. Der Streitwert

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 05. Dez. 2018 - 1 B 129/18

bei uns veröffentlicht am 05.12.2018

Tenor Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig mit Wirkung ab 5. Dezember 2018, befristet bis mindestens 4. Juni 2019, eine Aufenthaltskarte gemäß § 5 FreizügG/EU auszustellen. Im Übr

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Aug. 2018 - 1 C 22/17

bei uns veröffentlicht am 21.08.2018

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung. 2

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 18. Juli 2018 - 1 K 1083/17

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, über die Anträge der Klägerin zu 1 auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG und der Klägerinnen zu 2 und zu 3 auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 32 AufenthG erneut zu

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 02. Juli 2018 - 11 B 77/18

bei uns veröffentlicht am 02.07.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I.

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 25. Mai 2018 - 11 B 64/18

bei uns veröffentlicht am 25.05.2018

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens haben die Antragsteller zu tragen. Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. 1

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 28. Dez. 2017 - 11 B 81/17

bei uns veröffentlicht am 28.12.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. 1 Der Antragste

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 13. Dez. 2017 - 20 Ws 309/17

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Verurteilten werden die Weisungen zu Ziffer 3 und 4 des Bewährungsbeschlusses des Landgerichts Neubrandenburg vom 28.07.2017 in der Fassung der teilweisen Nichtabhilfeentscheidung der Kammer vom 15.08.2017 aufgehobe

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 11. Dez. 2017 - 11 B 62/17

bei uns veröffentlicht am 11.12.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. 1 Die Antragstell

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Okt. 2017 - 1 C 34/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tatbestand 1 Die Beklagte wendet sich mit der Revision gegen die Aufhebung einer gegen den Kläger ergangenen Abschiebungsandrohung, die das Verwaltungsgericht darauf ges

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 19. Apr. 2017 - 11 S 1967/16

bei uns veröffentlicht am 19.04.2017

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 17. März 2016 - 3 K 496/14 - geändert.Die Verfügung des Beklagten vom 29. April 2013 sowie der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 29.

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 21. März 2017 - 8 B 8/17

bei uns veröffentlicht am 21.03.2017

Tenor Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller eine Bescheinigung gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 FreizügG/EU auszustellen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Feb. 2017 - 11 S 983/16

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. Februar 2016 - 11 S 2806/15 - geändert. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.Die Revisio

Bundesverwaltungsgericht EuGH-Vorlage, 26. Jan. 2017 - 1 C 1/16

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Es wird gemäß Art. 267 AEUV eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen U

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 10. Jan. 2017 - 11 K 2461/16

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor Soweit die Klagen zurückgenommen wurden, wird das Verfahren eingestellt.Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Die Kläger begehren die Erteilung humanitärer Aufenthaltserlaubnisse.2

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 07. Sept. 2016 - 8 K 2191/14

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor 1. Soweit der Kläger die Klage (hinsichtlich der Verpflichtung der Beklagten, ihm eine Duldung zu erteilen) zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. 2. Die in der Ordnungsverfügung der Beklagten vom 13. Oktober 2014 enthaltene Absch

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 30. Juni 2016 - 8 K 959/16

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 27. Januar 2016 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss, 29. Juni 2016 - 8 L 206/16

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums - 8 K 583/16 - gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 10. Februar 2016 wird angeordnet, soweit sie die Antragstellerin zu 3. betrifft. Hinsichtlich der Antragsteller zu 1. un

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 09. März 2016 - 4 K 2056/14

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckba

Bundessozialgericht Urteil, 03. Dez. 2015 - B 4 AS 59/13 R

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 20. September 2013 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses G

Sozialgericht Dortmund Beschluss, 23. Nov. 2015 - S 30 AS 3827/15 ER

bei uns veröffentlicht am 23.11.2015

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 1Gründe: 2I. 3Der Antragsteller begehrt von dem Antragsgegner Leistungen nach dem Sozialgesetz-buch Zweites Buch – Grundsich

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 20. Nov. 2015 - 18 B 665/15

bei uns veröffentlicht am 20.11.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.250 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e 2Die dargelegten Beschwerdegründe, die gemäß § 146 Abs.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 18. Nov. 2015 - 11 K 4268/14

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwende

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 09. Nov. 2015 - 11 S 714/15

bei uns veröffentlicht am 09.11.2015

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 8. Oktober 2014 - 5 K 48/13 - geändert. Der Bescheid des Land-ratsamts Rhein-Neckar-Kreis vom 10. Februar 2012 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsid

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 27. Mai 2015 - 9 K 4116/13

bei uns veröffentlicht am 27.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Apr. 2015 - 1 C 21/14

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tatbestand 1 Die 1984 geborene Klägerin türkischer Staatsangehörigkeit reiste 2005 im Rahmen des Familiennachzugs zu ihrem türkischen Ehemann in die Bundesrepublik Deuts

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 27. Apr. 2015 - 11 K 5702/12

bei uns veröffentlicht am 27.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwende

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. März 2015 - 1 C 18/14

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tatbestand 1 Der im Juli 1968 geborene Kläger ist polnischer Staatsangehöriger. Er begehrt die Befristung der gegen ihn im Jahr 2000 verfügten Ausweisung mit sofortiger

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 06. Nov. 2014 - 1 C 4/14

bei uns veröffentlicht am 06.11.2014

Tatbestand 1 Der minderjährige Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger, begehrt die Feststellung, dass er sich erlaubnisfrei im Bundesgebiet aufhalten darf.

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 13. Okt. 2014 - 3 B 660/14

bei uns veröffentlicht am 13.10.2014

Gründe I. 1 Die Antragsteller begehren die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Bescheide des Antragsgegners vom 18. August 2014 und die in diesen verfügten Abschiebungsandrohungen. 2 Beide Antragsteller sind serb

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 27. Aug. 2014 - 2 D 282/14

bei uns veröffentlicht am 27.08.2014

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren durch Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 7. Mai 2014 – 6 K 262/14 – wird zurückgewiesen.Die gerichtlichen Kosten