Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 52 Widerruf

(1) Der Aufenthaltstitel des Ausländers nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 zweite Alternative, Nummer 2, 2a, 2b, 2c, 3 und 4 kann außer in den Fällen der Absätze 2 bis 6 nur widerrufen werden, wenn

1.
er keinen gültigen Pass oder Passersatz mehr besitzt,
2.
er seine Staatsangehörigkeit wechselt oder verliert,
3.
er noch nicht eingereist ist,
4.
seine Anerkennung als Asylberechtigter oder seine Rechtsstellung als Flüchtling oder als subsidiär Schutzberechtigter erlischt oder unwirksam wird oder
5.
die Ausländerbehörde nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 Satz 1 feststellt, dass
a)
die Voraussetzungen des § 60 Absatz 5 oder 7 nicht oder nicht mehr vorliegen,
b)
der Ausländer einen der Ausschlussgründe nach § 25 Abs. 3 Satz 2 Nummer 1 bis 4 erfüllt oder
c)
in den Fällen des § 42 Satz 1 des Asylgesetzes die Feststellung aufgehoben oder unwirksam wird.
In den Fällen des Satzes 1 Nr. 4 und 5 kann auch der Aufenthaltstitel der mit dem Ausländer in familiärer Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen widerrufen werden, wenn diesen kein eigenständiger Anspruch auf den Aufenthaltstitel zusteht.

(2) Ein nationales Visum, eine Aufenthaltserlaubnis und eine Blaue Karte EU, die zum Zweck der Beschäftigung erteilt wurden, sind zu widerrufen, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 41 die Zustimmung zur Ausübung der Beschäftigung widerrufen hat. Ein nationales Visum und eine Aufenthaltserlaubnis, die nicht zum Zweck der Beschäftigung erteilt wurden, sind im Falle des Satzes 1 in dem Umfang zu widerrufen, in dem sie die Beschäftigung gestatten.

(2a) Eine nach § 19 erteilte ICT-Karte, eine nach § 19b erteilte Mobiler-ICT-Karte oder ein Aufenthaltstitel zum Zweck des Familiennachzugs zu einem Inhaber einer ICT-Karte oder Mobiler-ICT-Karte kann widerrufen werden, wenn der Ausländer

1.
nicht mehr die Voraussetzungen der Erteilung erfüllt oder
2.
gegen Vorschriften eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union über die Mobilität von unternehmensintern transferierten Arbeitnehmern im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/66/EU verstoßen hat.
Wird die ICT-Karte oder die Mobiler-ICT-Karte widerrufen, so ist zugleich der dem Familienangehörigen erteilte Aufenthaltstitel zu widerrufen, es sei denn, dem Familienangehörigen steht ein eigenständiger Anspruch auf einen Aufenthaltstitel zu.

(3) Eine nach § 16b Absatz 1, 5 oder 7 zum Zweck des Studiums erteilte Aufenthaltserlaubnis kann widerrufen werden, wenn

1.
der Ausländer ohne die erforderliche Erlaubnis eine Erwerbstätigkeit ausübt,
2.
der Ausländer unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Studiendauer an der betreffenden Hochschule im jeweiligen Studiengang und seiner individuellen Situation keine ausreichenden Studienfortschritte macht oder
3.
der Ausländer nicht mehr die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16b Absatz 1, 5 oder 7 erteilt werden könnte.
Zur Prüfung der Voraussetzungen von Satz 1 Nummer 2 kann die Ausbildungseinrichtung beteiligt werden.

(4) Eine nach § 18d oder § 18f erteilte Aufenthaltserlaubnis kann widerrufen werden, wenn

1.
die Forschungseinrichtung, mit welcher der Ausländer eine Aufnahmevereinbarung abgeschlossen hat, ihre Anerkennung verliert, sofern er an einer Handlung beteiligt war, die zum Verlust der Anerkennung geführt hat,
2.
der Ausländer bei der Forschungseinrichtung keine Forschung mehr betreibt oder betreiben darf oder
3.
der Ausländer nicht mehr die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18d oder § 18f erteilt werden könnte oder eine Aufnahmevereinbarung mit ihm abgeschlossen werden dürfte.

(4a) Eine nach § 16e oder § 19e erteilte Aufenthaltserlaubnis kann widerrufen werden, wenn der Ausländer nicht mehr die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden könnte.

(5) Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a Satz 1 oder Absatz 4b Satz 1 soll widerrufen werden, wenn

1.
der Ausländer nicht bereit war oder nicht mehr bereit ist, im Strafverfahren auszusagen,
2.
die Angaben des Ausländers, auf die in § 25 Absatz 4a Satz 2 Nummer 1 oder Absatz 4b Satz 2 Nummer 1 Bezug genommen wird, nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft oder des Strafgerichts mit hinreichender Wahrscheinlichkeit als falsch anzusehen sind oder
3.
der Ausländer auf Grund sonstiger Umstände nicht mehr die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 25 Absatz 4a oder Absatz 4b erfüllt.
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a Satz 1 soll auch dann widerrufen werden, wenn der Ausländer freiwillig wieder Verbindung zu den Personen nach § 25 Absatz 4a Satz 2 Nummer 2 aufgenommen hat.

(6) Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 38a soll widerrufen werden, wenn der Ausländer seine Rechtsstellung als langfristig Aufenthaltsberechtigter in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verliert.

(7) (weggefallen)

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 14 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 84 Wirkungen von Widerspruch und Klage


(1) Widerspruch und Klage gegen 1. die Ablehnung eines Antrages auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels,1a. Maßnahmen nach § 49,2. die Auflage nach § 61 Absatz 1e, in einer Ausreiseeinrichtung Wohnung zu nehmen,2a. Auflagen zur Sicherun

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 79 Entscheidung über den Aufenthalt


(1) Über den Aufenthalt von Ausländern wird auf der Grundlage der im Bundesgebiet bekannten Umstände und zugänglichen Erkenntnisse entschieden. Über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Absatz 5 und 7 entscheidet die Ausländerbehörde auf der Gr

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 103 Anwendung bisherigen Rechts


Für Personen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gemäß § 1 des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge vom 22. Juli 1980 (BGBl. I S. 1057) die Rechtsstellung nach den Artikeln 2 bis 34 des Abkom
zitiert 11 andere §§ aus dem .

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 60 Verbot der Abschiebung


(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalit

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 25 Aufenthalt aus humanitären Gründen


(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlau

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 4 Erfordernis eines Aufenthaltstitels


(1) Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist oder auf Grund des Abkommens vom 12. September

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 38a Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte


(1) Einem Ausländer, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten innehat, wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn er sich länger als 90 Tage im Bundesgebiet aufhalten wil

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 16b Studium


(1) Einem Ausländer wird zum Zweck des Vollzeitstudiums an einer staatlichen Hochschule, an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn er von der Bildungseinrichtung

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 18d Forschung


(1) Einem Ausländer wird ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Aufenthaltserlaubnis nach der Richtlinie (EU) 2016/801 zum Zweck der Forschung erteilt, wenn 1. er a) eine wirksame Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag zur

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 19 ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer


(1) Eine ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel zum Zweck eines unternehmensinternen Transfers eines Ausländers. Ein unternehmensinterner Transfer ist die vorübergehende Abordnung eines Ausländers 1. in eine inländische Niederlassung des Unternehmens, de

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 16e Studienbezogenes Praktikum EU


(1) Einem Ausländer wird eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck eines Praktikums nach der Richtlinie (EU) 2016/801 erteilt, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch die Beschäftigungsverordnung oder durch zwischenstaatliche

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 19e Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst


(1) Einem Ausländer wird eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Teilnahme an einem europäischen Freiwilligendienst nach der Richtlinie (EU) 2016/801 erteilt, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch die Beschäftigungsver

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 18f Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher


(1) Für einen Aufenthalt zum Zweck der Forschung, der mehr als 180 Tage und höchstens ein Jahr dauert, wird einem Ausländer ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn 1. er einen für die Dauer des Verfahrens

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 19b Mobiler-ICT-Karte


(1) Eine Mobiler-ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel nach der Richtlinie (EU) 2014/66 zum Zweck eines unternehmensinternen Transfers im Sinne des § 19 Absatz 1 Satz 2, wenn der Ausländer einen für die Dauer des Antragsverfahrens gültigen nach der Rich

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

40 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 02. Nov. 2017 - Au 1 S 17.1386

bei uns veröffentlicht am 02.11.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller, ein kosovarischer Sta

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Apr. 2016 - M 4 K 15.1900

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger, ein irakischer S

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 23. Mai 2019 - Au 6 E 19.549

bei uns veröffentlicht am 23.05.2019

Tenor I. Der Antrag auf Eilrechtsschutz (Au 6 E 19.549) wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Antragsverfahrens (Au 6 E 19.549). III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren (Au 6 E 19.549) auf 2.50

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Aug. 2014 - 10 C 14.1012

bei uns veröffentlicht am 12.08.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe Mit ihrer Beschwerde verfolgt die Klägerin und Antragstellerin (i. F. Klägerin) ihre in e

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 26. Okt. 2016 - B 4 K 15.634

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 29.07.2015 wird in Ziffer 1 aufgehoben, soweit darin die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis des Klägers nachträglich auf einen früheren Zeitpunkt als den 17.08.2015 befristet wurde. Im Übr

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 15. Nov. 2018 - 1 A 40/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2018

Tenor Der Bescheid vom 07.07.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.02.2015 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstrecku

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Jan. 2018 - 3 StR 541/17

bei uns veröffentlicht am 09.01.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 541/17 vom 9. Januar 2018 in der Strafsache gegen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern ECLI:DE:BGH:2018:090118B3STR541.17.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung de

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 25. Aug. 2015 - 12 K 4045/14

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen.              Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1T a t b e s t a n d: 2Die am 00.00.0000        geborene Klägerin ist irakische Staatsangehörige kurdischer Volkszugehörigkeit. Sie reiste im März 1996 zus

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 23. Juli 2015 - 16 A 2725/14

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sic

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 23. Jan. 2014 - 2 L 14/12

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis sowie zuvor erteilter Aufenthaltsbefugnisse. 2 Er reiste als irakischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit am (…) 1996 in das Gebiet der Bundesrep

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss, 02. Dez. 2013 - 4 L 217/13

bei uns veröffentlicht am 02.12.2013

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.3. Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 15. Aug. 2013 - 8 K 5742/13

bei uns veröffentlicht am 15.08.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Apr. 2011 - 11 S 189/11

bei uns veröffentlicht am 15.04.2011

Tenor Soweit der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist, wird das Verfahren eingestellt. In Übrigen wird die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12.03.2008 - 8 K 3985/06 - zurückgewiese

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 08. Juli 2010 - 11 S 492/10

bei uns veröffentlicht am 08.07.2010

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 15. September 2009 – 5 K 584/08 – wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Di

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Apr. 2010 - 1 C 10/09

bei uns veröffentlicht am 13.04.2010

Tatbestand 1 Der Kläger, ein 1965 geborener irakischer Staatsangehöriger, wendet sich gegen die Rücknahme seiner unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und die Androhung der

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 11. März 2010 - 2 A 491/09

bei uns veröffentlicht am 11.03.2010

Tenor Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11.3.2009 – 5 K 1724/08 – werden der Rücknahmebescheid des Beklagten vom 27.8.2007 und der Widerspruchsbescheid vom 29.7.2008 aufgehoben. D

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 11. Sept. 2009 - 2 A 356/08

bei uns veröffentlicht am 11.09.2009

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25. Juni 2008 - 10 K 301/07 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt die Klä

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 11. Sept. 2009 - 2 A 357/08

bei uns veröffentlicht am 11.09.2009

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25. Juni 2008 - 10 K 302/07 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger. Der Stre

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Juli 2009 - 13 S 2372/08

bei uns veröffentlicht am 15.07.2009

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 1. April 2008 - 13 K 3323/06 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zug

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 10. Dez. 2008 - 7 B 11227/08

bei uns veröffentlicht am 10.12.2008

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 20. Oktober 2008 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streit

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 02. Okt. 2008 - 2 K 1296/08

bei uns veröffentlicht am 02.10.2008

Tenor Der Beklagte - Landratsamt Ortenaukreis - wird verpflichtet, dem Kläger auf seinen Antrag vom 5.2.2007 eine Einbürgerungszusicherung zu erteilen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 08. Aug. 2008 - 9 K 627/08

bei uns veröffentlicht am 08.08.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Erteilung einer Niederlassung

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 29. Apr. 2008 - 5 K 970/06

bei uns veröffentlicht am 29.04.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1  Der vollziehbar ausreisepflichtige

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 03. März 2008 - 12 K 2363/07

bei uns veröffentlicht am 03.03.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1  Der am 22.08.1982 geborene Kläger ist Staatsangehöriger des Irak. Er kam n

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 27. Feb. 2008 - 11 S 2694/07

bei uns veröffentlicht am 27.02.2008

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 26. September 2007 - 2 K 1090/07 - wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitw

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 27. Sept. 2007 - 13 S 1059/07

bei uns veröffentlicht am 27.09.2007

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 4. Dezember 2006 - 11 K 1727/06 - geändert; die Verfügung der Beklagten vom 1.4.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidiu

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 29. Mai 2007 - 11 S 2093/06

bei uns veröffentlicht am 29.05.2007

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin zu 6 wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. August 2006 - 11 K 385/06 - geändert, soweit er den Antrag dieser Antragstellerin ablehnt, die aufschiebende Wirkung ihres Wide

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 18. Jan. 2007 - 13 S 1576/06

bei uns veröffentlicht am 18.01.2007

Tenor Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24. Mai 2006 - 16 K 4146/05 - wird abgelehnt. Dem Kläger wird für das Berufungszulassungsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 18. Dez. 2006 - 4 B 45/06

bei uns veröffentlicht am 18.12.2006

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Widerrufsverfügung vom 04.10.2006 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,-- € f

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 14. Dez. 2006 - 2 W 26/06

bei uns veröffentlicht am 14.12.2006

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 21. August 2006 – 10 F 34/06 – abgeändert und die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen den im Bescheid des Antragsgegners vom 12.6.2

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 14. Dez. 2006 - 2 W 25/06

bei uns veröffentlicht am 14.12.2006

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 21. August 2006 – 10 F 32/06 – abgeändert und die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen den im Bescheid des Antragsgegners vom 12.6.2

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 26. Juli 2006 - 11 S 951/06

bei uns veröffentlicht am 26.07.2006

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 28. April 2005 - 2 K 1041/04 - wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 27. Juni 2006 - 6 K 4240/05

bei uns veröffentlicht am 27.06.2006

Tenor Die Verfügung der Beklagten vom 26.08.2005 sowie der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 02.11.2005 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der Kläger wur

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 24. Mai 2006 - 16 K 4146/05

bei uns veröffentlicht am 24.05.2006

Tenor Die Verfügung der Stadt K. vom 25.08.2005 und der Widerspruchsbescheid des RPS vom 17.11.2005 werden aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Die Hinzuziehung des Bevollmächtigten des Klägers im Vorverfahren wird für n

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 23. Mai 2006 - 2 W 9/06

bei uns veröffentlicht am 23.05.2006

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11. April 2006 – 10 F 9/06 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. Der Streitwert für das Besc

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 22. Feb. 2006 - 11 S 1066/05

bei uns veröffentlicht am 22.02.2006

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 29. Juli 2004 - 2 K 345/04 - geändert. Die Klage gegen die Verfügung des Landratsamts Bodenseekreis vom 07. Oktober 2003 in der Fassung des Widerspruchsbesc

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 29. Dez. 2005 - 2 W 30/05

bei uns veröffentlicht am 29.12.2005

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. September 2005 - 11 F 24/05 - wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für das Beschwerdev

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 24. Nov. 2005 - 12 S 1695/05

bei uns veröffentlicht am 24.11.2005

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 08. Dezember 2004 - 1 K 353/04 - abgeändert. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Einbürgerung unter Beachtung der Rechtsauffassu

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 10. Nov. 2005 - 11 S 650/05

bei uns veröffentlicht am 10.11.2005

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 23. Februar 2005 - 7 K 181/05 - wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwe

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 05. Apr. 2005 - 12 K 521/04

bei uns veröffentlicht am 05.04.2005

Tatbestand   1  Der Kläger begehrt von der Beklagten die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. 2  Er ist ein im Jahre 1949 geborener Staatsangehöriger Serbien und Montenegros und gibt an, vom Volke der Roma

Referenzen

(1) Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist oder auf Grund des Abkommens vom 12. September 1963 zur...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Eine ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel zum Zweck eines unternehmensinternen Transfers eines Ausländers. Ein unternehmensinterner Transfer ist die vorübergehende Abordnung eines Ausländers 1. in eine inländische Niederlassung des Unternehmens, dem der...
(1) Eine ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel zum Zweck eines unternehmensinternen Transfers eines Ausländers. Ein unternehmensinterner Transfer ist die vorübergehende Abordnung eines Ausländers 1. in eine inländische Niederlassung des Unternehmens, dem der...
(1) Eine Mobiler-ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel nach der Richtlinie (EU) 2014/66 zum Zweck eines unternehmensinternen Transfers im Sinne des § 19 Absatz 1 Satz 2, wenn der Ausländer einen für die Dauer des Antragsverfahrens gültigen nach der Richtlinie (EU)...
(1) Eine Mobiler-ICT-Karte ist ein Aufenthaltstitel nach der Richtlinie (EU) 2014/66 zum Zweck eines unternehmensinternen Transfers im Sinne des § 19 Absatz 1 Satz 2, wenn der Ausländer einen für die Dauer des Antragsverfahrens gültigen nach der Richtlinie (EU)...
(1) Einem Ausländer wird zum Zweck des Vollzeitstudiums an einer staatlichen Hochschule, an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn er von der Bildungseinrichtung zugelassen...
(1) Einem Ausländer wird zum Zweck des Vollzeitstudiums an einer staatlichen Hochschule, an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn er von der Bildungseinrichtung zugelassen...
(1) Einem Ausländer wird zum Zweck des Vollzeitstudiums an einer staatlichen Hochschule, an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn er von der Bildungseinrichtung zugelassen...
(1) Einem Ausländer wird zum Zweck des Vollzeitstudiums an einer staatlichen Hochschule, an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn er von der Bildungseinrichtung zugelassen...
(1) Einem Ausländer wird zum Zweck des Vollzeitstudiums an einer staatlichen Hochschule, an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn er von der Bildungseinrichtung zugelassen...
(1) Einem Ausländer wird zum Zweck des Vollzeitstudiums an einer staatlichen Hochschule, an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn er von der Bildungseinrichtung zugelassen...
(1) Einem Ausländer wird ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Aufenthaltserlaubnis nach der Richtlinie (EU) 2016/801 zum Zweck der Forschung erteilt, wenn 1. er a) eine wirksame Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag zur Durchführung...
(1) Einem Ausländer wird ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Aufenthaltserlaubnis nach der Richtlinie (EU) 2016/801 zum Zweck der Forschung erteilt, wenn 1. er a) eine wirksame Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag zur Durchführung...
(1) Für einen Aufenthalt zum Zweck der Forschung, der mehr als 180 Tage und höchstens ein Jahr dauert, wird einem Ausländer ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn 1. er einen für die Dauer des Verfahrens gültigen nach...
(1) Einem Ausländer wird ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Aufenthaltserlaubnis nach der Richtlinie (EU) 2016/801 zum Zweck der Forschung erteilt, wenn 1. er a) eine wirksame Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag zur Durchführung...
(1) Einem Ausländer wird ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Aufenthaltserlaubnis nach der Richtlinie (EU) 2016/801 zum Zweck der Forschung erteilt, wenn 1. er a) eine wirksame Aufnahmevereinbarung oder einen entsprechenden Vertrag zur Durchführung...
(1) Für einen Aufenthalt zum Zweck der Forschung, der mehr als 180 Tage und höchstens ein Jahr dauert, wird einem Ausländer ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn 1. er einen für die Dauer des Verfahrens gültigen nach...
(1) Einem Ausländer wird eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck eines Praktikums nach der Richtlinie (EU) 2016/801 erteilt, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch die Beschäftigungsverordnung oder durch zwischenstaatliche Vereinbarung...
(1) Einem Ausländer wird eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Teilnahme an einem europäischen Freiwilligendienst nach der Richtlinie (EU) 2016/801 erteilt, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch die Beschäftigungsverordnung oder...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten innehat, wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn er sich länger als 90 Tage im Bundesgebiet aufhalten will. § 8 Abs. 2...
(1) Einem Ausländer, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten innehat, wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn er sich länger als 90 Tage im Bundesgebiet aufhalten will. § 8 Abs. 2...