Aufwendungsausgleichsgesetz - AufAG | § 10 Anwendung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften
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Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung Inhaltsverzeichnis
Die für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
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8 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 04/09/2018 00:00
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Juni 2017 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe
published on 18/01/2018 00:00
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 15. Juni 2016 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Han
published on 26/09/2017 00:00
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 6. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.
published on 31/05/2016 00:00
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 13. August 2014 wird zurückgewiesen.
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