Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - ASiG | § 3 Aufgaben der Betriebsärzte

(1) Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere

1.
den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei
a)
der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
b)
der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
c)
der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
d)
arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere
des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung,der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung,
e)
der Organisation der "Ersten Hilfe" im Betrieb,
f)
Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozeß,
g)
der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
2.
die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten,
3.
die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit
a)
die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
b)
auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
c)
Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen,
4.
darauf hinzuwirken, daß sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Einsatzplanung und Schulung der Helfer in "Erster Hilfe" und des medizinischen Hilfspersonals mitzuwirken.

(2) Die Betriebsärzte haben auf Wunsch des Arbeitnehmers diesem das Ergebnis arbeitsmedizinischer Untersuchungen mitzuteilen; § 8 Abs. 1 Satz 3 bleibt unberührt.

(3) Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen.

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Referenzen - Gesetze | § 9 KVermG

§ 9 KVermG zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 9 KVermG wird zitiert von 2 anderen §§ im Kommunalvermögensgesetz.

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - ASiG | § 2 Bestellung von Betriebsärzten


(1) Der Arbeitgeber hat Betriebsärzte schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 3 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf 1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundhei

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - ASiG | § 19 Überbetriebliche Dienste


Die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, kann auch dadurch erfüllt werden, daß der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wa
§ 9 KVermG zitiert 1 andere §§ aus dem Kommunalvermögensgesetz.

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit - ASiG | § 8 Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde


(1) Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Bet

Referenzen - Urteile | § 9 KVermG

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17 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 9 KVermG.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Jan. 2018 - 2 AZR 382/17

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 16. Februar 2017 - 4 Sa 192/16 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Dez. 2017 - 8 AZR 853/16

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 6. Juni 2016 - 9 Sa 11/16 - wird zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 04. März 2016 - 20 A 2364/14.PVL

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

Tenor Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor der erstinstanzlichen Entscheidung wie folgt gefasst wird: Es wird festgestellt, dass die Abstimmung des Beteiligten mit der C. B. .E. . Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstech

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 08. Dez. 2015 - 1 ABR 83/13

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 22. Oktober 2013 - 11 TaBV 49/13 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 04. Sept. 2015 - 4 Sa 823/14

bei uns veröffentlicht am 04.09.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 01.04.2014 – 16 Ca 4960/13 – wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2              Die Parteien streiten darüber, o

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Nov. 2014 - 2 AZR 755/13

bei uns veröffentlicht am 20.11.2014

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. Juni 2013 - 21 Sa 1456/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Nov. 2014 - III ZR 101/14

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 101/14 Verkündet am: 13. November 2014 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 627 A

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 24. Okt. 2014 - 34 K 5306/13.PVL

bei uns veröffentlicht am 24.10.2014

Tenor Es wird festgestellt, dass die Festlegung der Gegenstände der Gesamtbetreuung (Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung im Sinne von Anlage 2 zu § 2 Abs. 3 DGUV Vorschrift 2) der Dienststelle durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbe

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Aug. 2014 - XI R 19/12

bei uns veröffentlicht am 26.08.2014

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die von der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erbrachten Leistungen als Umsätze der Heilbehandlung steuerfre

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 11. März 2014 - 6 Sa 236/13

bei uns veröffentlicht am 11.03.2014

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 10. April 2013 - 11 Ca 2610/12 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt Kündigungsschu

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 29. Okt. 2013 - 2 A 11256/12.OVG

bei uns veröffentlicht am 29.10.2013

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 24. Oktober 2012 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das

Bundesfinanzhof Urteil, 07. Feb. 2013 - VIII R 8/10

bei uns veröffentlicht am 07.02.2013

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin erzielte im Streitjahr 2002 Eink

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Juni 2011 - 6 Sa 699/10

bei uns veröffentlicht am 24.06.2011

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 08.09.2010 - 3 Ca 2517/09 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten üb

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. März 2010 - 1 K 661/08

bei uns veröffentlicht am 17.03.2010

Tatbestand   1  Die Beteiligten streiten um die Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung für verbindliche Auskünfte gemäß § 89 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO). 2  Die Klägerin ist eine Stift

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 11. März 2010 - PL 15 S 1773/08

bei uns veröffentlicht am 11.03.2010

Tenor Die Beschwerde der weiteren Beteiligten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 04. Juni 2008 - PL 22 K 4094/07 - wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründ

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 25. März 2009 - 2 K 1396/07

bei uns veröffentlicht am 25.03.2009

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus nichtsel

Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 30. Juli 2007 - 5 K 1046/07

bei uns veröffentlicht am 30.07.2007

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 7.500 EUR festgesetzt. Gründe   1  Der

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(1) Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Betriebsärzte...