Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 95 Verfahren
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Arbeitsgerichtsgesetz Inhaltsverzeichnis
Die Rechtsbeschwerdeschrift und die Rechtsbeschwerdebegründung werden den Beteiligten zur Äußerung zugestellt. Die Äußerung erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes beim Bundesarbeitsgericht oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Landesarbeitsgerichts, das den angefochtenen Beschluß erlassen hat. Geht von einem Beteiligten die Äußerung nicht rechtzeitig ein, so steht dies dem Fortgang des Verfahrens nicht entgegen. § 83a ist entsprechend anzuwenden.
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Rechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
30/10/2011 18:51
nachholen fehlender Information durch Arbeitgeber im Zustimmungsersetzungsverfahren-BAG vom 01.06.11-Az:7 ABR 18/10
SubjectsBetriebsverfassungsrecht
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
14/08/2011 20:40
BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
SubjectsTarifvertragsrecht
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
16/12/2009 10:37
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsBetriebsverfassungsrecht
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(1) Die Beteiligten können, um das Verfahren ganz oder zum Teil zu erledigen, zu Protokoll des Gerichts oder des Vorsitzenden oder des Güterichters einen Vergleich schließen, soweit sie über den Gegenstand des Vergleichs verfügen können, oder das Ver
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published on 24/10/2018 00:00
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Gründe
1
A. Die zu 2
published on 26/09/2018 00:00
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt, soweit es sich auf die Umgruppierung der Arbeitnehmerinnen W, M, H B und J B bezieht.
published on 01/08/2018 00:00
Tenor
Das Verfahren wird hinsichtlich der Anträge der Arbeitgeberinnen, die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung zur befristeten Einstellung der Leiharbeitnehmer H und M zu ersetzen und f
published on 15/07/2016 00:00
Gründe
1
Die gegen den Beschluss des Senats vom 24. Februar 2016 - BVerwG 5 P 2.15 - gerichtete Anhörungsrüge des Antragstellers (§ 88 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG i.V.m. §
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(1) Die Beteiligten können, um das Verfahren ganz oder zum Teil zu erledigen, zu Protokoll des Gerichts oder des Vorsitzenden oder des Güterichters einen Vergleich schließen, soweit sie über den Gegenstand des Vergleichs verfügen können, oder das Verfahren für...