Die Rechtsbeschwerdeschrift und die Rechtsbeschwerdebegründung werden den Beteiligten zur Äußerung zugestellt. Die Äußerung erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes beim Bundesarbeitsgericht oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Landesarbeitsgerichts, das den angefochtenen Beschluß erlassen hat. Geht von einem Beteiligten die Äußerung nicht rechtzeitig ein, so steht dies dem Fortgang des Verfahrens nicht entgegen. § 83a ist entsprechend anzuwenden.

ra.de-OnlineKommentar zu § 54 BBesG

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte | § 54 BBesG

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Arbeitsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen | § 54 BBesG

Artikel schreiben

3 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 54 BBesG.

3 Artikel zitieren § 54 BBesG.

Referenzen - Gesetze | § 54 BBesG

§ 54 BBesG zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 54 BBesG zitiert 1 andere §§ aus dem Bundesbesoldungsgesetz.

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 83a Vergleich, Erledigung des Verfahrens


(1) Die Beteiligten können, um das Verfahren ganz oder zum Teil zu erledigen, zu Protokoll des Gerichts oder des Vorsitzenden oder des Güterichters einen Vergleich schließen, soweit sie über den Gegenstand des Vergleichs verfügen können, oder das Ver

Referenzen - Urteile | § 54 BBesG

Urteil einreichen

14 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 54 BBesG.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 26. Sept. 2018 - 7 ABR 18/16

bei uns veröffentlicht am 26.09.2018

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit es sich auf die Umgruppierung der Arbeitnehmerinnen W, M, H B und J B bezieht.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 01. Aug. 2018 - 7 ABR 63/16

bei uns veröffentlicht am 01.08.2018

Tenor Das Verfahren wird hinsichtlich der Anträge der Arbeitgeberinnen, die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung zur befristeten Einstellung der Leiharbeitnehmer H und M zu ersetzen und f

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 15. Juli 2016 - 5 P 4/16, 5 P 4/16 (5 P 2/15)

bei uns veröffentlicht am 15.07.2016

Gründe 1 Die gegen den Beschluss des Senats vom 24. Februar 2016 - BVerwG 5 P 2.15 - gerichtete Anhörungsrüge des Antragstellers (§ 88 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG i.V.m. §

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Juli 2015 - 5 PB 19/14

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Gründe 1 Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde nach § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 92a Satz 1 ArbGG ist unzulässig.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. Aug. 2014 - 7 ABR 60/12

bei uns veröffentlicht am 20.08.2014

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 4. und die Anschlussrechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. Mai 2012 - 10 TaBV 15/

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 4. und 5. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. Januar 2012 - 3 TaBV 7/11 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 14. Jan. 2014 - 1 ABR 54/12

bei uns veröffentlicht am 14.01.2014

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 18. April 2012 - 16 TaBV 39/11 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, da

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 13. März 2013 - 7 ABR 70/11

bei uns veröffentlicht am 13.03.2013

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Regionalbetriebsrats und die Anschlussrechtsbeschwerde der zu 1. und zu 2. beteiligten Unternehmen gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Jan. 2012 - 6 P 25/10

bei uns veröffentlicht am 25.01.2012

Gründe I. 1 Unter dem 2. Oktober 2001 entschied die Beteiligte, die Deutsche Post AG, i

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 15. Juni 2011 - 6 Ta 99/11

bei uns veröffentlicht am 15.06.2011

Tenor Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 25. März 2011 - 8 Ca 1031/99 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 01. Juni 2011 - 7 ABR 18/10

bei uns veröffentlicht am 01.06.2011

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 12. November 2009 - 3 TaBV 14/09 - wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen d

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 17. Nov. 2010 - 7 ABR 120/09

bei uns veröffentlicht am 17.11.2010

Tenor I. Die Rechtsbeschwerde der Personalvertretung gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 31. Juli 2009 - 10 TaBV 9/09 - wird zurückgewiesen, soweit das Landesarbe

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. März 2010 - 6 PB 47/09

bei uns veröffentlicht am 08.03.2010

Gründe 1 Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 88 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG i.V.m. § 9

Referenzen

(1) Die Beteiligten können, um das Verfahren ganz oder zum Teil zu erledigen, zu Protokoll des Gerichts oder des Vorsitzenden oder des Güterichters einen Vergleich schließen, soweit sie über den Gegenstand des Vergleichs verfügen können, oder das Verfahren für...
(1) Die Beteiligten können, um das Verfahren ganz oder zum Teil zu erledigen, zu Protokoll des Gerichts oder des Vorsitzenden oder des Güterichters einen Vergleich schließen, soweit sie über den Gegenstand des Vergleichs verfügen können, oder das Verfahren für...