Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 88 Beschränkung der Beschwerde

§ 65 findet entsprechende Anwendung.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 87 Grundsatz


(1) Gegen die das Verfahren beendenden Beschlüsse der Arbeitsgerichte findet die Beschwerde an das Landesarbeitsgericht statt. (2) Für das Beschwerdeverfahren gelten die für das Berufungsverfahren maßgebenden Vorschriften sowie die Vorschrift des

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 100 Entscheidung über die Besetzung der Einigungsstelle


(1) In den Fällen des § 76 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Betriebsverfassungsgesetzes entscheidet der Vorsitzende allein. Wegen fehlender Zuständigkeit der Einigungsstelle können die Anträge nur zurückgewiesen werden, wenn die Einigungsstelle offensichtlich
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 65 Beschränkung der Berufung


Das Berufungsgericht prüft nicht, ob der beschrittene Rechtsweg und die Verfahrensart zulässig sind und ob bei der Berufung der ehrenamtlichen Richter Verfahrensmängel unterlaufen sind oder Umstände vorgelegen haben, die die Berufung eines ehrenamtli

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10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Landesarbeitsgericht Hamburg Beschluss, 14. Dez. 2016 - 3 TaBV 8/16

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Februar 2016 – 27 BV 17/15 – wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten

Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 26. Jan. 2016 - 12 TaBV 60/15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor 1.              Die Beschwerde der Vertrauensperson der Schwerbehinderten gegen den Beschluss des Arbeitgerichts Köln vom 7. Mai 2015 - 6 BV 358/14 - wird zurückgewiesen. 2.              Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. 1Gründe 2I.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 01. Okt. 2013 - 6 P 6/13

bei uns veröffentlicht am 01.10.2013

Tenor Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Fachsenat für Personalvertretungssachen des Bundes) vom 30. Januar 2013 wird vollständig, der Beschluss des Verwaltungsgerichts Os

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 01. Okt. 2013 - 6 P 10/13

bei uns veröffentlicht am 01.10.2013

Tenor Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Fachsenat für Personalvertretungssachen des Bundes) vom 13. März 2013 wird vollständig, der Beschluss des Verwaltungsgerichts Osna

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 01. Okt. 2013 - 6 P 11/13

bei uns veröffentlicht am 01.10.2013

Tenor Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Fachsenat für Personalvertretungssachen des Bundes) vom 13. März 2013 wird vollständig, der Beschluss des Verwaltungsgerichts Osna

Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 21. Aug. 2013 - 11 Ta 87/13

bei uns veröffentlicht am 21.08.2013

Tenor 1.              Der Beteiligten zu 2) wird aufgegeben, es bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens (Arbeitsgericht Mönchengladbach – Az.: 5 BV 38/13) zu unterlassen, Arbeitnehmern die Auflage zu erteilen, ab dem ersten Krankh

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09

bei uns veröffentlicht am 17.05.2011

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 18. Juni 2009 - 2 Sa 176/08 - wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 11. März 2011 - 6 PB 19/10

bei uns veröffentlicht am 11.03.2011

Gründe 1 Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 29 Abs. 9 Satz 2 PostPersRG i.V.m. § 92

Referenzen

Das Berufungsgericht prüft nicht, ob der beschrittene Rechtsweg und die Verfahrensart zulässig sind und ob bei der Berufung der ehrenamtlichen Richter Verfahrensmängel unterlaufen sind oder Umstände vorgelegen haben, die die Berufung eines ehrenamtlichen Richters...
Das Berufungsgericht prüft nicht, ob der beschrittene Rechtsweg und die Verfahrensart zulässig sind und ob bei der Berufung der ehrenamtlichen Richter Verfahrensmängel unterlaufen sind oder Umstände vorgelegen haben, die die Berufung eines ehrenamtlichen Richters...