Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 79

Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Wiederaufnahme des Verfahrens gelten für Rechtsstreitigkeiten nach § 2 Abs. 1 bis 4 entsprechend. Die Nichtigkeitsklage kann jedoch nicht auf Mängel des Verfahrens bei der Berufung der ehrenamtlichen Richter oder auf Umstände, die die Berufung eines ehrenamtlichen Richters zu seinem Amt ausschließen, gestützt werden.

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Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 2 Zuständigkeit im Urteilsverfahren


(1) Die Gerichte für Arbeitssachen sind ausschließlich zuständig für 1. bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen diesen und Dritten aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen;2

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12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 01. Sept. 2015 - W 3 K 15.138

bei uns veröffentlicht am 01.09.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg W 3 K 15.138 Im Namen des Volkes Gerichtsbescheid vom 1. September 2015 3. Kammer Sachgebiets-Nr: 1521 Hauptpunkte: Schwerbehindertenrecht; Sonderkündigungssc

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 11. Mai 2018 - 12 S 2721/17

bei uns veröffentlicht am 11.05.2018

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 7. November 2017 - 7 K 1197/15 - wird zurückgewiesen. Gründe 1 Die zulässige Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 7. November 2017, mit

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 21. Sept. 2016 - 10 ABR 33/15

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor I. Auf die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 1. und 2., 9. bis 14., 19. und 21. wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. April 2015 - 2 BVL 5001/14,

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Urteil, 26. Mai 2016 - 5 Sa 472/15

bei uns veröffentlicht am 26.05.2016

Tenor 1. Die Restitutionsklage wird verworfen. 2. Die Kosten des Restitutionsrechtsstreits trägt die Restitutionsklägerin. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Restitutions-Klägerin (künftig: Beklagte) greif

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 23. Mai 2016 - 2 Sa 34/16

bei uns veröffentlicht am 23.05.2016

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor I. Die Restitutionsklage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Wiedera

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 13. Okt. 2015 - 3 AZN 915/15 (F)

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

Tenor Der Nichtigkeitsantrag gegen den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22. September 2014 - 3 AZN 624/14 (F) - wird als unzulässig verworfen.

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 19. Mai 2015 - 4 Bs 56/15

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 30. Januar 2015 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten d

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 24. März 2015 - 1 L 19/14

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor Die Berufung des Beklagten wird als unzulässig verworfen. Auf die Berufung der Beigeladenen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 20.12.2013 – 2 A 990/11 – abgeändert und die Klage abgewiesen. Gerichtskosten werden nic

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 10. März 2015 - 40 L 2451/14.PVL

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor Die einstweilige Verfügung vom 17. Dezember 2014 wird bestätigt. 1Gründe2Der Beschluss beruht auf §§ 85 Abs. 2 ArbGG i.V.m. §§ 925, 926, 936 ZPO, die über § 85 Abs. 2 ArbGG und § 79 Abs. 2 und 3 LPVG NRW anwendbar sind. 3Der nach § 924 ZPO an

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 10. Dez. 2014 - 4 Bf 159/12

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28. Juni 2012 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich d

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Juli 2012 - 5 C 16/11

bei uns veröffentlicht am 12.07.2012

Tatbestand 1 Gegenstand des Verfahrens ist die Rechtmäßigkeit der Zustimmung des Beklagten zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses zwischen der Beigelad

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 04. Aug. 2010 - 2 ARs 6/10

bei uns veröffentlicht am 04.08.2010

Tenor Die Zuständigkeitsbestimmung wird abgelehnt. Gründe I. 1 Durch Beschluss vom 23. Januar 2003 hat die 1. Kammer für Rehabilitierungssachen des Landgerichts Halle das gegen den Betroffenen Heimerziehung verhängende Urteil des Kreisgeri

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(1) Die Gerichte für Arbeitssachen sind ausschließlich zuständig für 1. bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen diesen und Dritten aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen;2. bürgerliche...