Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 78a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

(1) Auf die Rüge der durch die Entscheidung beschwerten Partei ist das Verfahren fortzuführen, wenn

1.
ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nicht gegeben ist und
2.
das Gericht den Anspruch dieser Partei auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat.
Gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung findet die Rüge nicht statt.

(2) Die Rüge ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs zu erheben; der Zeitpunkt der Kenntniserlangung ist glaubhaft zu machen. Nach Ablauf eines Jahres seit Bekanntgabe der angegriffenen Entscheidung kann die Rüge nicht mehr erhoben werden. Formlos mitgeteilte Entscheidungen gelten mit dem dritten Tage nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Die Rüge ist schriftlich bei dem Gericht zu erheben, dessen Entscheidung angegriffen wird. Die Rüge muss die angegriffene Entscheidung bezeichnen und das Vorliegen der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 genannten Voraussetzungen darlegen.

(3) Dem Gegner ist, soweit erforderlich, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

(4) Das Gericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Rüge an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist erhoben ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Rüge als unzulässig zu verwerfen. Ist die Rüge unbegründet, weist das Gericht sie zurück. Die Entscheidung ergeht durch unanfechtbaren Beschluss. Der Beschluss soll kurz begründet werden.

(5) Ist die Rüge begründet, so hilft ihr das Gericht ab, indem es das Verfahren fortführt, soweit dies aufgrund der Rüge geboten ist. Das Verfahren wird in die Lage zurückversetzt, in der es sich vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung befand. § 343 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. In schriftlichen Verfahren tritt an die Stelle des Schlusses der mündlichen Verhandlung der Zeitpunkt, bis zu dem Schriftsätze eingereicht werden können.

(6) Die Entscheidungen nach den Absätzen 4 und 5 erfolgen unter Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter. Die ehrenamtlichen Richter wirken nicht mit, wenn die Rüge als unzulässig verworfen wird oder sich gegen eine Entscheidung richtet, die ohne Hinzuziehung der ehrenamtlichen Richter erlassen wurde.

(7) § 707 der Zivilprozessordnung ist unter der Voraussetzung entsprechend anzuwenden, dass der Beklagte glaubhaft macht, dass die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde.

(8) Auf das Beschlussverfahren finden die Absätze 1 bis 7 entsprechende Anwendung.

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Arbeitsrecht: Bauwirtschaft – SokaSiG ist aus Sicht des Zehnten Senats verfassungsgemäß

18.03.2019

Das am 25.5.17 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe  vom 16.5.17 ist nach Auffassung des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts  verfassungsgemäß - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
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Zivilprozessordnung - ZPO | § 707 Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung


(1) Wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt oder die Rüge nach § 321a erhoben oder wird der Rechtsstreit nach der Verkündung eines Vorbehaltsurteils fortgesetzt, so kann das Gericht auf Antrag

Zivilprozessordnung - ZPO | § 343 Entscheidung nach Einspruch


Insoweit die Entscheidung, die auf Grund der neuen Verhandlung zu erlassen ist, mit der in dem Versäumnisurteil enthaltenen Entscheidung übereinstimmt, ist auszusprechen, dass diese Entscheidung aufrechtzuerhalten sei. Insoweit diese Voraussetzung ni

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Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Feb. 2009 - 1 StR 541/08

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 541/08 vom 6. Februar 2009 Nachschlagewerk: ja BGHSt: nein Veröffentlichung: ja __________________________ § 356a StPO Gegen die Entscheidung des Revisionsgerichts über einen Befangenheitsantrag ist allein die - bef

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Aug. 2015 - 14 C 15.1646

bei uns veröffentlicht am 04.08.2015

Tenor I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. Durch

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Aug. 2015 - 14 C 15.1645

bei uns veröffentlicht am 04.08.2015

Tenor I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. Durch Bes

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 18. Sept. 2018 - 2 BvR 745/18

bei uns veröffentlicht am 18.09.2018

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer ein

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 25. Jan. 2017 - 10 ABR 81/16 (F)

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor Die Anhörungsrügen der Beteiligten zu 6. und 7. gegen den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - werden zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 25. Jan. 2017 - 10 ABR 78/16 (F)

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor Die Anhörungsrügen der Beteiligten zu 5. und 8. gegen den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - werden zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 29. Nov. 2016 - 10 ABR 68/16 (F)

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor Die Anhörungsrügen der Beteiligten zu 5. und 8. gegen den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - werden als unzulässig verworfen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 29. Nov. 2016 - 10 ABR 67/16 (F)

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor Die Anhörungsrügen der Beteiligten zu 6. und 7. gegen den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2016 - 10 ABR 48/15 - werden als unzulässig verworfen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 15. Juli 2016 - 5 P 4/16, 5 P 4/16 (5 P 2/15)

bei uns veröffentlicht am 15.07.2016

Gründe 1 Die gegen den Beschluss des Senats vom 24. Februar 2016 - BVerwG 5 P 2.15 - gerichtete Anhörungsrüge des Antragstellers (§ 88 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG i.V.m. §

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 20. Apr. 2016 - 7 ABN 55/15

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. bis 8. sowie der Beteiligten zu 10. bis 12. werden der Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Juni 2015 - 2 TaBV 37/14 - und

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 17. März 2016 - 6 AZN 1087/15

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Beklagten wird das zweite Versäumnisurteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 2015 - 9 Sa 108/15 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 13. Okt. 2015 - 3 AZN 915/15 (F)

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

Tenor Der Nichtigkeitsantrag gegen den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22. September 2014 - 3 AZN 624/14 (F) - wird als unzulässig verworfen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 06. Jan. 2015 - 6 AZB 105/14

bei uns veröffentlicht am 06.01.2015

Tenor 1. Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revisionsbeschwerde in dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 15. September 2014 - 4 Sa 23/

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Dez. 2014 - 2 AZR 1004/13

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 24. Januar 2013 - 8 Sa 69/12 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 19. Nov. 2014 - 10 AZN 618/14 (A)

bei uns veröffentlicht am 19.11.2014

Tenor Die Gegenvorstellung der Klägerin gegen den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 2014 - 10 AZN 618/14 (PKH) - wird als unzulässig verworfen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 16. Apr. 2014 - 10 AZB 6/14

bei uns veröffentlicht am 16.04.2014

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Januar 2014 - 4 Ta 248/13 (9) - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 09. Apr. 2014 - 1 AZN 262/14 (F)

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor 1. Die Anhörungsrüge gegen den Senatsbeschluss vom 11. März 2014 - 1 AZN 1361/13 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 25. Sept. 2013 - 5 AZR 617/13 (F)

bei uns veröffentlicht am 25.09.2013

Tenor 1. Die Rüge des Klägers gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 08. Juli 2013 - III B 149/12

bei uns veröffentlicht am 08.07.2013

Gründe 1 Die Beschwerde ist --bei erheblichen Bedenken gegen ihre Zulässigkeit-- unbegründet und durch Beschluss zurückzuweisen (§ 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsor

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 21. Apr. 2013 - 1 BvR 423/11

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Gründe I. 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Wahrung der Fri

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 05. Feb. 2013 - 7 AZR 947/12 (F)

bei uns veröffentlicht am 05.02.2013

Tenor Die Anhörungsrüge gegen das Urteil des Senats vom 15. Mai 2012 - 7 AZR 754/10 - wird als unzulässig verworfen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 12. Dez. 2012 - 5 AZR 858/12 (F)

bei uns veröffentlicht am 12.12.2012

Tenor 1. Die Rüge des Klägers gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Juni 2012 - 5 AZR 496/11 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 10. Okt. 2012 - 5 AZN 991/12 (A)

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

Tenor Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 20. August 2012 - 5 AZN 991/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 07. Feb. 2012 - 8 AZA 53/11 (F)

bei uns veröffentlicht am 07.02.2012

Tenor Die Gehörsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 17. November 2011 - 8 AZA 38/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Sept. 2011 - 8 AZR 781/10 (F)

bei uns veröffentlicht am 15.09.2011

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Ergänzung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 03. Aug. 2011 - 3 AZB 8/11

bei uns veröffentlicht am 03.08.2011

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Dezember 2010 - 3 Ta 654/10 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 11. Okt. 2010 - 9 AZN 418/10

bei uns veröffentlicht am 11.10.2010

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. September 2009 - 10 Sa 88/99 - wird als unzulässig verworfe

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Mai 2010 - 2 AZR 544/08

bei uns veröffentlicht am 12.05.2010

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. Mai 2008 - 15 Sa 1265/07 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 27. Apr. 2010 - 5 AZN 336/10 (F)

bei uns veröffentlicht am 27.04.2010

Tenor 1. Die Rüge der Klägerin gegen den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 17. März 2010 - 5 AZN 1042/09 - wird als unzulässig verworfen.

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 14. Apr. 2010 - 1 BvR 299/10

bei uns veröffentlicht am 14.04.2010

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vor

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 18. März 2010 - 2 AZN 889/09

bei uns veröffentlicht am 18.03.2010

Tenor 1. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. Juni 2009 - 11 Sa 1768/08 - wird auf seine Kosten zurüc

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