Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 68 Zurückverweisung

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Arbeitsgerichtsgesetz Inhaltsverzeichnis

Wegen eines Mangels im Verfahren des Arbeitsgerichts ist die Zurückverweisung unzulässig.

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Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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21/03/2012 13:07

Kein Wiederaufleben des Arbeitsverhältnisses bei Abberufung als Geschäftsführer- LAG Rheinland-Pfalz-Beschluss vom 08.12.2011-Az: 11 Ta 230/11
30/10/2011 19:02

Landesarbeitsgericht hat selbst zu prüfen, ob die Befristung des Arbeitsvertrags gegen weitere Unwirksamkeitsgründe verstößt-BAG vom 04.05.11-Az:7 AZR 252/10
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published on 13/10/2015 00:00

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 3. Juni 2014 - 21 Ca 10270/13 - wird auf Kosten der Klägerin mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Wert des Streitgegenstandes € 58.493,-
published on 27/10/2015 00:00

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 25.11.2014 - 7 Ca 3434/13 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Part
published on 08/01/2019 00:00

Tenor I.Auf die sofortige Beschwerde der Verfügungsklägerin vom 21.12.2018 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 11.12.2018 aufgehoben und das einstweilige Verfügungsverfahren zur mündlichen Verhandlung und erneuten Entscheidung - e
published on 28/06/2018 00:00

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. Oktober 2015 - 18 Sa 157/15 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Urteil des Landesarbeitsg
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