Abgabenordnung - AO 1977 | § 79 Handlungsfähigkeit

(1) Fähig zur Vornahme von Verfahrenshandlungen sind:

1.
natürliche Personen, die nach bürgerlichem Recht geschäftsfähig sind,
2.
natürliche Personen, die nach bürgerlichem Recht in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, soweit sie für den Gegenstand des Verfahrens durch Vorschriften des bürgerlichen Rechts als geschäftsfähig oder durch Vorschriften des öffentlichen Rechts als handlungsfähig anerkannt sind,
3.
juristische Personen, Vereinigungen oder Vermögensmassen durch ihre gesetzlichen Vertreter oder durch besonders Beauftragte,
4.
Behörden durch ihre Leiter, deren Vertreter oder Beauftragte.

(2) Betrifft ein Einwilligungsvorbehalt nach § 1825 des Bürgerlichen Gesetzbuchs den Gegenstand des Verfahrens, so ist ein geschäftsfähiger Betreuter nur insoweit zur Vornahme von Verfahrenshandlungen fähig, als er nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts ohne Einwilligung des Betreuers handeln kann oder durch Vorschriften des öffentlichen Rechts als handlungsfähig anerkannt ist.

(3) Die §§ 53 und 55 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1825 Einwilligungsvorbehalt


(1) Soweit dies zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten erforderlich ist, ordnet das Betreuungsgericht an, dass der Betreute zu einer Willenserklärung, die einen Aufgabenbereich des Betreuers betrifft, de

Zivilprozessordnung - ZPO | § 55 Prozessfähigkeit von Ausländern


Ein Ausländer, dem nach dem Recht seines Landes die Prozessfähigkeit mangelt, gilt als prozessfähig, wenn ihm nach dem Recht des Prozessgerichts die Prozessfähigkeit zusteht.

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15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 01. Apr. 2014 - 1 K 12.01430

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 1 K 12.01430 Im Namen des Volkes Urteil vom 1. April 2014 1. Kammer Sachgebiets-Nr.: 1130 Hauptpunkte: Anrechnung früher erbrachter Beitragsleistungen bei e

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 01. Dez. 2015 - AN 1 K 14.01740

bei uns veröffentlicht am 01.12.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach Aktenzeichen: AN 1 K 14.01740 Im Namen des Volkes Urteil vom 1. Dezember 2015 1. Kammer Sachgebiets-Nr.: 1130 99 Hauptpunkte: - Festsetzung eines Herste

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Nov. 2017 - 1 K 1763/17

bei uns veröffentlicht am 15.11.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Bescheide vom 30. März 2017 und vom 29. Juni 2017 sowie die hierzu ergangenen Einspruchsentscheidungen vom 23. Juni 2017 und vom 17. Juli 2017 werden ersatzlos aufgehoben. II. Die Kosten des Verfa

Bundesfinanzhof Urteil, 29. Aug. 2017 - VIII R 32/15

bei uns veröffentlicht am 29.08.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 30. Juli 2015 13 K 2871/09 wird bezüglich der Streitjahre 1991, 1993 und 1994 als unzulässig verworfen und im Übri

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 26. Juli 2016 - 11 Wx 61/16 (Wx)

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tenor 1. Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Maulbronn vom 4. April 2016, Az. 302 AR 28/15, wird zurückgewiesen. 2. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Gründe   I.

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 28. Sept. 2015 - 1 K 1155/12

bei uns veröffentlicht am 28.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin in den Streitjahren einen Betrieb des verarbeitenden Gewerbes geführt hat und, soweit die

Finanzgericht Köln Urteil, 25. Aug. 2015 - 2 K 975/14

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.850,-- € festgesetzt. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten um die Berechtigung der Klägerin, Vergütung von Vorsteuer zu verlangen, und hierbei

Finanzgericht Köln Urteil, 25. Aug. 2015 - 2 K 2193/14

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 198.943,00  € festgesetzt. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten über die Vergütung von Vorsteuern für den Zeitraum Januar bis Dezember 2010. 3Di

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Feb. 2015 - IV R 63/11

bei uns veröffentlicht am 12.02.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 23. November 2011   4 K 161/10 aufgehoben und die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Fests

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 28. Aug. 2014 - 8 K 3677/13 E

bei uns veröffentlicht am 28.08.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand 2Streitig ist im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens, ob ein Antrag auf Veranlagung in der Weise zu stellen ist, dass eine bereits von der Insolvenzsch

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 06. Feb. 2014 - 9 B 1407/13

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tenor Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Die aufschiebende Wirkung der beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erhobenen Klage des Antragstellers gegen den Haftungsbescheid der Antragsgegnerin vom 21. August

Finanzgericht Köln Urteil, 17. Okt. 2013 - 13 K 1840/12

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand2Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich eines Antrages auf Änderung von Bescheiden über

Bundesfinanzhof Urteil, 08. Aug. 2013 - V R 3/11

bei uns veröffentlicht am 08.08.2013

Tatbestand 1 I. Streitig ist, ob der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Bundeszentralamt für Steuern --BZSt--) den Antrag der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin)

Bundesfinanzhof Beschluss, 08. Dez. 2010 - IX B 102/10

bei uns veröffentlicht am 08.12.2010

Gründe 1 Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Es bleibt dahingestellt, ob ihre Begründung den Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO

Bundesfinanzhof Beschluss, 15. Juli 2010 - VIII B 90/09

bei uns veröffentlicht am 15.07.2010

Tatbestand 1 I. Im Streit ist, ob das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 28. Februar 2008 im zugrundeliegenden Klageverfahren zu berichtigen ist. Der Kläger und Be

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