Abgabenordnung - AO 1977 | § 350 Beschwer
Abgabenordnung - AO 1977 | § 350 Beschwer
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Abgabenordnung Inhaltsverzeichnis
Befugt, Einspruch einzulegen, ist nur, wer geltend macht, durch einen Verwaltungsakt oder dessen Unterlassung beschwert zu sein.
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published on 02/11/2018 00:00
Tatbestand
1
Die Beteiligten streiten im Wesentlichen über die Höhe von Fahrtkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Veranlagungszeitraum 2014 (Streitjahr).
2
Die Kläger sind Eheleute und wohnen in Hambur
published on 15/03/2017 00:00
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21. April 2016 2 K 2410/14 E wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 28/02/2017 00:00
Tatbestand
1
Im Zeitraum von Mai bis Juni 2010 führte die Klägerin als indirekte (Fiskal-)Vertreterin für die in ... ansässige A Set-Top-Boxen XXX (Modell B) in die Europäische Union ein. Hierbei handelt es sich um Geräte, die für den Empfang und d
published on 06/12/2016 00:00
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 19. Januar 2016 7 K 1825/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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