Anfechtungsgesetz - AnfG 1999 | § 7 Berechnung der Fristen

(1) Die in den §§ 3 und 4 bestimmten Fristen sind von dem Zeitpunkt zurückzurechnen, in dem die Anfechtbarkeit gerichtlich geltend gemacht wird.

(2) Hat der Gläubiger, bevor er einen vollstreckbaren Schuldtitel erlangt hatte oder seine Forderung fällig war, dem Anfechtungsgegner seine Absicht, die Rechtshandlung anzufechten, schriftlich mitgeteilt, so wird die Frist vom Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung zurückgerechnet, wenn schon zu dieser Zeit der Schuldner unfähig war, den Gläubiger zu befriedigen, und wenn bis zum Ablauf von zwei Jahren seit diesem Zeitpunkt die Anfechtbarkeit gerichtlich geltend gemacht wird.

(3) In die Fristen wird die Zeit nicht eingerechnet, während der Maßnahmen nach § 46 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 bis 6 des Kreditwesengesetzes angeordnet waren.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

4 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

4 Artikel zitieren .

Insolvenzrecht: Gläubigeranfechtung nach Restschuldbefreiung

14.05.2018

Eine Restschuldbefreiung steht der Gläubigeranfechtung auch dann nicht entgegen, wenn der Gläubiger die Anfechtungsklage, die Rechtshandlungen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrifft, erst nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens erhebt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin

Insolvenzrecht: Kein Anspruch auf Rückgewähr zur Insolvenzmasse im Umfang der Erfüllung des Anfechtungsanspruchs

15.01.2013

wenn Anfechtungsschuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund von Vorschriften des Anfechtungsgesetzes in Anspruch genommen worden ist-BGH, IX ZR 173/09
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Vorsatzanfechtung bei uneigennützigem Treuhänder

01.06.2012

uneigennütziger Treuhänder ist zum Wertersatz verpflichtet, ohne sich auf einen Wegfall der Bereicherung berufen zu können-BGH vom 26.04.12-Az:IX ZR 74/11
Insolvenzrecht

Anfechtungsrecht: Die Anfechtung der Übereignung eines in Deutschland belegenen Grundstücks ist nach dem deutschen Recht der Gläubigeranfechtung zu beurteilen

31.01.2012

Anfechtungsgläubiger muss sich nicht auf Aufrechnung gegen Ansprüche des Schuldners verweisen lassen, wenn ernsthafte Zweifel bestehen-BGH vom 08.12.11-Az:IX ZR 33/11
Insolvenzrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 191 Haftungsbescheide, Duldungsbescheide


(1) Wer kraft Gesetzes für eine Steuer haftet (Haftungsschuldner), kann durch Haftungsbescheid, wer kraft Gesetzes verpflichtet ist, die Vollstreckung zu dulden, kann durch Duldungsbescheid in Anspruch genommen werden. Die Anfechtung wegen Ansprüchen
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Anfechtungsgesetz - AnfG 1999 | § 15 Anfechtung gegen Rechtsnachfolger


(1) Die Anfechtbarkeit kann gegen den Erben oder einen anderen Gesamtrechtsnachfolger des Anfechtungsgegners geltend gemacht werden. (2) Gegen einen sonstigen Rechtsnachfolger kann die Anfechtbarkeit geltend gemacht werden: 1. wenn dem Rechtsnach
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Kreditwesengesetz - KredWG | § 46 Maßnahmen bei Gefahr


(1) Besteht Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen eines Instituts gegenüber seinen Gläubigern, insbesondere für die Sicherheit der ihm anvertrauten Vermögenswerte, oder besteht der begründete Verdacht, daß eine wirksame Aufsicht über das Insti
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Anfechtungsgesetz - AnfG 1999 | § 3 Vorsätzliche Benachteiligung


(1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor der Anfechtung mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte.

Anfechtungsgesetz - AnfG 1999 | § 4 Unentgeltliche Leistung


(1) Anfechtbar ist eine unentgeltliche Leistung des Schuldners, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor der Anfechtung vorgenommen worden. (2) Richtet sich die Leistung auf ein gebräuchliches Gelegenheitsgeschenk geringen Werts, so ist sie ni

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

28 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Dez. 2011 - IX ZR 87/09

bei uns veröffentlicht am 15.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 87/09 vom 15. Dezember 2011 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AnfG § 7 Abs. 2 Die Anfechtungsankündigung muss die befriedigungsbedürftige Forderung bezeichnen. BGH, Beschlu

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Nov. 2012 - IX ZR 173/09

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 173/09 Verkündet am: 15. November 2012 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 143; AnfG

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Jan. 2012 - IX ZR 99/11

bei uns veröffentlicht am 26.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 99/11 Verkündet am: 26. Januar 2012 Kirchgeßner Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AnfG § 1 Abs. 1,

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Juni 2007 - IX ZR 219/05

bei uns veröffentlicht am 14.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 219/05 Verkündet am: 14. Juni 2007 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AnfG § 11; BGB § 888 Abs

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Apr. 2009 - IX ZB 182/08

bei uns veröffentlicht am 02.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 182/08 vom 2. April 2009 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GVG § 13; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. a, Nr. 4 lit a, § 3; InsO §§ 129 ff Für die Anfechtungsklage des Insolvenzverw

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2011 - IX ZR 33/11

bei uns veröffentlicht am 08.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 33/11 Verkündet am: 8. Dezember 2011 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AnfG §§ 2, 4, 19 a

Bundesgerichtshof Urteil, 22. März 2018 - IX ZR 163/17

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 163/17 Verkündet am: 22. März 2018 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juli 2006 - IX ZR 91/04

bei uns veröffentlicht am 06.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 91/04 Verkündet am: 6. Juli 2006 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom

Bundesgerichtshof Urteil, 02. März 2000 - IX ZR 285/99

bei uns veröffentlicht am 02.03.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 285/99 Verkündet am: 2. März 2000 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ---------

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juli 2008 - IX ZR 245/06

bei uns veröffentlicht am 17.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 245/06 Verkündet am: 17. Juli 2008 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AnfG §§ 7, 11 Die klage

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Mai 2000 - IX ZR 119/99

bei uns veröffentlicht am 18.05.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 119/99 Verkündet am: 18. Mai 2000 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein AnfG § 1

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Apr. 2012 - IX ZR 74/11

bei uns veröffentlicht am 26.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 74/11 Verkündet am: 26. April 2012 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 133 Abs. 1 Ein.

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 11. Feb. 2015 - B 4 K 13.349

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 4. Die Berufung wird zugelassen.

Finanzgericht München Urteil, 20. Juni 2016 - 2 K 1716/15

bei uns veröffentlicht am 20.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit des vom Beklagten (dem ... -...-) gegenüber dem Kläger erlassenen Duldungsb

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. Sept. 2015 - 4 BV 15.643

bei uns veröffentlicht am 18.09.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 4 BV 15.643 Im Namen des Volkes Urteil vom 18. September 2015 (VG Bayreuth, Entscheidung vom 11. Februar 2015, Az.: B 4 K 13.349) 4. Senat Sachgebietsschlüssel:

Finanzgericht München Urteil, 27. Sept. 2018 - 10 K 2338/17

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor 1. Die Duldungsbescheide vom 2. Januar 2002 in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 28. August 2017 und die zugehörigen Leistungsgebote vom 8. Dezember 2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14. August 2017, diese in

Finanzgericht München Urteil, 27. Sept. 2018 - 10 K 2927/17

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheids und eines d

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 25. Juli 2018 - 5 K 239/16

bei uns veröffentlicht am 25.07.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob der Kläger zu Recht auf Grund des Duldungsbescheides vom 08.04.2014 wegen Steuerschuld

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 21. Juli 2017 - 12 Wx 12/17

bei uns veröffentlicht am 21.07.2017

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köthen - Grundbuchamt - vom 21. Dezember 2016 wird zurückgewiesen. Die Beteiligte zu 1. hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Gegenstan

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Apr. 2017 - VII R 31/15

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor Auf die Revision des Finanzamts wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. November 2014  10 K 3270/13 AO aufgehoben.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Jan. 2017 - 9 C 30/15

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis außerhalb des Insolvenzverfahrens ein Wahlrecht zwischen Klage und Duld

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Dez. 2016 - IX ZR 113/15

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 113/15 Verkündet am: 15. Dezember 2016 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AnfG § 4 Abs. 1,

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Apr. 2015 - IX ZR 68/14

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR68/14 Verkündet am: 16. April 2015 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AnfG § 3 Abs. 1 Überträg

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 11. März 2015 - 24 K 535/13

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor Der Duldungsbescheid der Beklagten vom 10. Januar 2013 wird insoweit aufgehoben, als die Klägerin verpflichtet wird, die Zwangsvollstreckung in das im Grundbuch von M.      , Bl., eingetragene Grundstück (M1.       , 51143 L.    ) zu dulden.Im

Bundesfinanzhof Beschluss, 02. Aug. 2012 - VII B 64/12

bei uns veröffentlicht am 02.08.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hat von ihrem Schwiegervater im Wege der Schenkung ein Grundstück erhalten. Mit einem weiteren Schenkungsv

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Urteil, 27. Juni 2011 - 7 U 118/10

bei uns veröffentlicht am 27.06.2011

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 20. Mai 2010 wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 21. Jan. 2005 - 1 U 162/04

bei uns veröffentlicht am 21.01.2005

Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts K. vom 05.08.2004 - 4 O 500/03 - wird zurückgewiesen. 2. Von den Kosten des Berufungsrechtszuges haben die Klägerin 3 % und der Beklagte 37 % zu tragen. 3. Das Urteil ist

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 14. Dez. 2004 - 4 U 639/03; 4 U 639/03 - 115

bei uns veröffentlicht am 14.12.2004

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 25.09.2003 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (9 O 360/02) wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Dieses Urteil ist vorläufi

Referenzen

(1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor der Anfechtung mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte.Diese Kenntnis...
(1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor der Anfechtung mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte.Diese Kenntnis...
(1) Anfechtbar ist eine unentgeltliche Leistung des Schuldners, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor der Anfechtung vorgenommen worden. (2) Richtet sich die Leistung auf ein gebräuchliches Gelegenheitsgeschenk geringen Werts, so ist sie nicht anfechtbar...
(1) Anfechtbar ist eine unentgeltliche Leistung des Schuldners, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor der Anfechtung vorgenommen worden. (2) Richtet sich die Leistung auf ein gebräuchliches Gelegenheitsgeschenk geringen Werts, so ist sie nicht anfechtbar...
(1) Besteht Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen eines Instituts gegenüber seinen Gläubigern, insbesondere für die Sicherheit der ihm anvertrauten Vermögenswerte, oder besteht der begründete Verdacht, daß eine wirksame Aufsicht über das Institut nicht...
(1) Besteht Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen eines Instituts gegenüber seinen Gläubigern, insbesondere für die Sicherheit der ihm anvertrauten Vermögenswerte, oder besteht der begründete Verdacht, daß eine wirksame Aufsicht über das Institut nicht...
(1) Besteht Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen eines Instituts gegenüber seinen Gläubigern, insbesondere für die Sicherheit der ihm anvertrauten Vermögenswerte, oder besteht der begründete Verdacht, daß eine wirksame Aufsicht über das Institut nicht...