Anfechtungsgesetz - AnfG 1999 | § 16 Eröffnung des Insolvenzverfahrens

(1) Wird über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet, so ist der Insolvenzverwalter berechtigt, die von den Insolvenzgläubigern erhobenen Anfechtungsansprüche zu verfolgen. Aus dem Erstrittenen sind dem Gläubiger die Kosten des Rechtsstreits vorweg zu erstatten.

(2) Hat ein Insolvenzgläubiger bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Grund seines Anfechtungsanspruchs Sicherung oder Befriedigung erlangt, so gilt § 130 der Insolvenzordnung entsprechend.

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Insolvenzrecht: Kein Anspruch auf Rückgewähr zur Insolvenzmasse im Umfang der Erfüllung des Anfechtungsanspruchs

15.01.2013

wenn Anfechtungsschuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund von Vorschriften des Anfechtungsgesetzes in Anspruch genommen worden ist-BGH, IX ZR 173/09
Insolvenzrecht

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Insolvenzordnung - InsO | § 130 Kongruente Deckung


(1) Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat, 1. wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden ist, we

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Bundesgerichtshof Urteil, 11. Apr. 2013 - IX ZR 268/12

bei uns veröffentlicht am 11.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 268/12 Verkündet am: 11. April 2013 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja KO § 41 Abs. 1; GesO

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Nov. 2012 - IX ZR 173/09

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 173/09 Verkündet am: 15. November 2012 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 143; AnfG

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Dez. 2009 - IX ZR 29/08

bei uns veröffentlicht am 03.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 29/08 Verkündet am: 3. Dezember 2009 Hauck Justizsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Okt. 2008 - IX ZR 138/06

bei uns veröffentlicht am 09.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 138/06 Verkündet am: 9. Oktober 2008 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO §§ 93, 139 a) Hat der

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Nov. 2008 - IX ZB 199/05

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 199/05 vom 20. November 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja § 93 InsO; AnfG § 17 Abs. 1 Satz 1; HGB § 160 Abs. 3 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ein

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Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) - Grundbuchamt - vom 23. Juni 2016 aufgehoben. II. Das Grundbuchamt wird angewiesen, die Eintragung der Auflassung nicht wegen

Finanzgericht München Urteil, 16. Okt. 2014 - 14 K 2328/11

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Tenor 1. Der Duldungsbescheid vom 4. September 2008 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 21. Juli 2011 werden aufgehoben. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt das Finanzamt. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Kl

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Sept. 2016 - IX ZB 32/16

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 32/16 vom 15. September 2016 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 14 Abs. 1 Wird die Anfechtungsklage eines Gläubigers gegen den Erwerber eines Grundstücks des

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Gründe 1 Die Beschwerde ist unzulässig. 2 1. Soweit der Klä

Bundesfinanzhof Beschluss, 27. Aug. 2014 - VII B 37/14

bei uns veröffentlicht am 27.08.2014

Gründe 1 Die vom Finanzgericht (FG) zugelassene Beschwerde gegen den die Aussetzung der Vollziehung (AdV) --eines gegen den Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragste

Bundesfinanzhof Beschluss, 26. Feb. 2014 - VII B 53/13

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Tatbestand 1 I. Der Ehemann der Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin), der erhebliche Steuerschulden hatte, ließ, nachdem er die Eröffnung des Insolve

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Sept. 2012 - VII R 14/11

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Tatbestand 1 I. Unter dem 14. September 2006 hatte der Ehemann der Beklagten und Revisionsklägerin (Revisionsklägerin) seine Forderung auf Arbeitsentgelt gegen seinen Ar

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 01. Feb. 2011 - 3 K 57/10

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