bei uns veröffentlicht am 22.08.2005
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 17. August 2004 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Tatbestand
1
Die Klägerin wendet sich gegen