Adoptionswirkungsgesetz - AdWirkG | § 4 Unbegleitete Auslandsadoptionen

(1) Eine ausländische Adoptionsentscheidung im Sinne von § 1 Absatz 2 wird nicht anerkannt, wenn die Adoption ohne eine internationale Adoptionsvermittlung gemäß § 2a Absatz 2 des Adoptionsvermittlungsgesetzes vorgenommen worden ist. Abweichend hiervon kann eine Feststellung nach § 2 nur ergehen, wenn zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht und die Annahme für das Wohl des Kindes erforderlich ist.

(2) Für das Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 1 ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgeblich.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Adoptionsvermittlungsgesetz - AdVermiG 1976 | § 2a Internationales Adoptionsverfahren; Vermittlungsgebot


(1) Ein internationales Adoptionsverfahren ist ein Adoptionsverfahren, bei dem ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland ins Inland gebracht worden ist, gebracht wird oder gebracht werden soll, entweder nach seiner Adoption im Heimatstaat durch
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Adoptionswirkungsgesetz - AdWirkG | § 2 Anerkennungs- und Wirkungsfeststellung


(1) Auf Antrag stellt das Familiengericht fest, ob eine Annahme als Kind im Sinne des § 1 Absatz 1 anzuerkennen oder wirksam und ob das Eltern-Kind-Verhältnis des Kindes zu seinen bisherigen Eltern durch die Annahme erloschen ist. (2) In den Verf

Adoptionswirkungsgesetz - AdWirkG | § 1 Anwendungsbereich


(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für eine Annahme als Kind, die auf einer ausländischen Entscheidung oder auf ausländischen Sachvorschriften beruht. Sie gelten nicht, wenn der Angenommene zur Zeit der Annahme das 18. Lebensjahr vollendet h

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 08. März 2018 - 7 UF 1313/17

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten ... gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 22.9.2017 wird zurückgewiesen. 2. Die Beteiligte ... trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der Verfahr

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 28. Nov. 2014 - 7 UF 1084/14

bei uns veröffentlicht am 28.11.2014

Gründe Oberlandesgericht Nürnberg 7 UF 1084/14 122 F 2066/13 AG Nürnberg In der Familiensache ... wegen Annahme als Kind ergeht durch das Oberlandesgericht Nürnberg - 7. Zivilsenat und Senat für Familiensachen

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 27. Okt. 2015 - 7 UF 718/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragstellerin ... N... gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg - Abteilung für Familiensachen - vom 30. April 2015, Az. 122 F 7/14, wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Okt. 2017 - 1 C 30/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises nach § 30 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 StAG, weil sie davon ausgeht, dass sie durch

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juni 2015 - XII ZB 730/12

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 730/12 vom 17. Juni 2015 in der Personenstandssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AdWirkG § 4 Zur Bindungswirkung familiengerichtlicher Anerkennungsentscheidungen nach den Vorschriften

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 16. Apr. 2014 - 10 K 3084/13

bei uns veröffentlicht am 16.04.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Bundesverwaltungsamts vom 31.05.2012 und dessen Widerspruchsbescheids vom 15.04.2013 verpflichtet, der Klägerin einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen. Die Beklagte trägt die Kosten d

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 30. Sept. 2013 - 12 UF 58/13

bei uns veröffentlicht am 30.09.2013

Tenor Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schleswig vom 19. März 2013 wird zurückgewiesen. Die Antragsteller haben die durch ihre Beschwerde entstandenen Kosten zu tragen. Beschwerdewert

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 02. Juli 2012 - 10 B 12/12

bei uns veröffentlicht am 02.07.2012

Tenor Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. November 2011 wird zurückgewiesen.

Referenzen

(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für eine Annahme als Kind, die auf einer ausländischen Entscheidung oder auf ausländischen Sachvorschriften beruht. Sie gelten nicht, wenn der Angenommene zur Zeit der Annahme das 18. Lebensjahr vollendet hatte. (2)...
(1) Ein internationales Adoptionsverfahren ist ein Adoptionsverfahren, bei dem ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland ins Inland gebracht worden ist, gebracht wird oder gebracht werden soll, entweder nach seiner Adoption im Heimatstaat durch Annehmende...
(1) Ein internationales Adoptionsverfahren ist ein Adoptionsverfahren, bei dem ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland ins Inland gebracht worden ist, gebracht wird oder gebracht werden soll, entweder nach seiner Adoption im Heimatstaat durch Annehmende...
(1) Ein internationales Adoptionsverfahren ist ein Adoptionsverfahren, bei dem ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland ins Inland gebracht worden ist, gebracht wird oder gebracht werden soll, entweder nach seiner Adoption im Heimatstaat durch Annehmende...
(1) Ein internationales Adoptionsverfahren ist ein Adoptionsverfahren, bei dem ein Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland ins Inland gebracht worden ist, gebracht wird oder gebracht werden soll, entweder nach seiner Adoption im Heimatstaat durch Annehmende...
(1) Auf Antrag stellt das Familiengericht fest, ob eine Annahme als Kind im Sinne des § 1 Absatz 1 anzuerkennen oder wirksam und ob das Eltern-Kind-Verhältnis des Kindes zu seinen bisherigen Eltern durch die Annahme erloschen ist. (2) In den Verfahren auf...