AAÜG-Änderungsgesetz - AAÜGÄndG | Art 3 Gesetz über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet

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published on 18/06/2013 00:00

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 29. November 2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revis
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