Zollkontrollmaßnahmen: Bedeutung des „grünen“ Flughafenausgangs


AoLs
Authors
Wer aus dem (Nicht-EU-)Ausland nach Deutschland einreist, muss sich über die von ihm zu beachtenden Zollvorschriften informieren. Dazu gehört nach Ansicht des Bundesfinanzhofs auch, dass man sich über die Bedeutung des „grün“ gekennzeichneten Flughafenausgangs Kenntnis verschafft, der nicht von Reisenden benutzt werden darf, die Waren bei sich führen, für die sie Einfuhrabgaben zu entrichten haben. Diese müssen den „roten“ Ausgang benutzen und dort eine Zollanmeldung abgeben.
Hinweis: Unterlässt es ein Reisender, sich über die Bedeutung der farblich unterschiedlich gekennzeichneten Ausgänge zu informieren, begeht er bereits eine – im Allgemeinen zumindest – leichtfertige Abgabenverkürzung (BFH, VII B 21/06).
Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei.
z.Hd. RA Dirk Streifler
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin
Telefon (Durchwahl) 030-278740 30 (40)
Telefax (Durchwahl) 030-278740 59 (42)
e-Mail [email protected]
Vcard Dirk Streifler



moreResultsText
