VOB/A: Zweiteiliger Vergabe-Rechtsschutz ist verfassungsgemäß

published on 27/02/2007 03:40
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Rechtsanwalt für Baurecht und Vergaberecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Die unterschiedlich strenge Kontrolle bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden. Es akzeptiert damit, dass

  • nur bei Vergaben über dem Schwellenwert von fünf Mio. Euro schon während des Verfahrens gegen die beabsichtigte Vergabe an einen Konkurrenten Einwendungen erhoben werden können,
  • bei Vergaben unterhalb des Schwellenwerts nur im Nachhinein Schadenersatzklagen des nicht berücksichtigten Bieters möglich sind.

Das BVerfG begründet seine Entscheidung damit, dass es hinreichende Gründe für die Zweiteilung des Vergaberechts gebe. Aufträge der öffentlichen Hand unterhalb des Schwellenwerts seien ein Massenphänomen. Kontrollverfahren würden das Verfahren verteuern und verzögern. Deshalb sei es gerechtfertigt, bei Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwerts nur im Nachhinein Rechtsschutz über Schadenersatzansprüche zu gewähren (BVerfG, 1 BvR 1160/03).

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12/05/2010 11:56

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SubjectsVergaberecht
08/01/2015 11:56

Die öffentliche Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung eines Konzessionsvertrags hat nach § 46 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. Satz 1 EnWG durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu erfolgen.
SubjectsVergaberecht
04/04/2014 15:28

Konzessionsverträge, mit deren Abschluss die Gemeinde andere Bewerber unbillig behindert, sind gemäß § 134 BGB grundsätzlich nichtig.
SubjectsVergaberecht
21/12/2008 14:51

Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 30.10.2006 - 6 S 1522/06 - Rechtsanwalt für Vergaberecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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