VOB/A: Benennung von Nachunternehmern reicht oft nicht aus

published on 01/06/2007 10:48
VOB/A: Benennung von Nachunternehmern reicht oft nicht aus
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Author’s summary by für Öffentliches Recht

Rechtsberatung zum Baurecht und Vergaberecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte

Wer sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligt, sollte die formalen Anforderungen im "Kleingedruckten" genau durchlesen und einhalten. Ein kritisches Feld ist die Beteiligung von Nachunternehmern. Hier reicht es meist nicht aus, den Nachunternehmer zu benennen. Viele Formblätter "Angebotsschreiben" beinhalten zusätzlich die Verpflichtung, dass der Nachunternehmer bestätigt, dass der Anbietende über ihn und seine Mittel im Auftragsfall auch tatsächlich verfügen könne. Fehlt in einem Angebot diese Bestätigung, ist es unvollständig und muss zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden (Vergabekammer des Bundes, VK 2-80/06).

 

 

 

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12/05/2010 11:56

Anwalt für Vergaberecht - BSP Anwälte in Berlin Mitte
SubjectsVergaberecht
08/01/2015 11:56

Die öffentliche Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung eines Konzessionsvertrags hat nach § 46 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. Satz 1 EnWG durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu erfolgen.
SubjectsVergaberecht
04/04/2014 15:28

Konzessionsverträge, mit deren Abschluss die Gemeinde andere Bewerber unbillig behindert, sind gemäß § 134 BGB grundsätzlich nichtig.
SubjectsVergaberecht
21/12/2008 14:51

Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 30.10.2006 - 6 S 1522/06 - Rechtsanwalt für Vergaberecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsVergaberecht
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