Vergaberecht: Ohne Auszug aus dem Gewerbezentralregister geht
Fordert die Vergabestelle von allen Bietern die Vorlage von Gewerbezentralregisterauszügen, muss diese Anforderung erfüllt werden. Kommt ein Bieter dieser Anforderung nicht nach, wird er vom Vergabeverfahren unwiderruflich ausgeschlossen.
Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig. Es machte deutlich, dass sich der Bieter nicht damit verteidigen könne, dass die Vergabestelle über die mit dem Registerauszug geforderte Information bereits aus einem anderen Bauvorhaben verfüge (OLG Schleswig, 1 Verg 5/06).
Hinweis: Wer vermeiden will, wegen formaler Fehler von Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, sollte sich dem Thema "Präqualifizierung" zuwenden. Im Rahmen der Präqualifikation wird vorab und unabhängig vom konkreten Auftrag geprüft, ob das Unternehmen die Eignungskriterien für öffentliche Aufträge erfüllt. Wer die "Präqualifikation" bestanden hat, bekommt ein "Qualitätssiegel" für einen Zeitraum von einem Jahr und muss Eignungsnachweise nicht bei jedem Vergabeverfahren einzeln zusammenstellen.