Steuertermine im Monat August 2008

published on 26/08/2008 19:38
Steuertermine im Monat August 2008
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Author’s summary by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Im Monat August 2008 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:

 

Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer – mittels

Barzahlung – bis Montag, den 11. August 2008 und – mittels Zahlung per Scheck – bis Freitag, den 8. August 2008.

 

Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer – mittels Barzahlung – bis Montag, den 11. August 2008 und – mittels Zahlung per Scheck – bis Freitag, den 8. August 2008.

 

Gewerbesteuerzahler (Monatszahler): Zahlung – mittels Barzahlung – bis Freitag, den 15. August 2008 und – mittels Zahlung per Scheck – bis Dienstag, den 12. August 2008. In den Regionen, wo Mariä Himmelfahrt ein Feiertrag ist, gelten folgende Termine: Barzahlung bis Montag, den 18. August 2008 und Scheckzahlung bis Freitag, den 15. August 2008.

 

Grundsteuerzahler (Monatszahler): Zahlung – mittels Barzahlung – bis Freitag, den 15. August 2008 und – mittels Zahlung per Scheck – bis Dienstag, den 12. August 2008. In den Regionen, wo Mariä Himmelfahrt ein Feiertrag ist, gelten folgende Termine: Barzahlung bis Montag, den 18. August 2008 und Scheckzahlung bis Freitag, den 15. August 2008.

 

Bei der Grundsteuer kann die Gemeinde abweichend von dem vierteljährlichen Zahlungsgrundsatz verlangen, dass Beträge bis 15 EUR auf einmal grundsätzlich am 15. August und Beträge bis einschließlich 30 EUR je zur Hälfte am 15. Februar und am 15. August zu zahlen sind. Auf Antrag kann die Grundsteuer auch jeweils am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

 

Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung auf das Konto des Finanzamtes endet am Donnerstag, den 14. August 2008 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und grundsätzlich am Montag, den 18. August 2008 für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. In den Regionen, wo Mariä Himmelfahrt ein Feiertrag ist, am Donnerstag, den 21. August 2008. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!


Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

 

In unserer Kanzlei wird der Bereich des Steuerrechtes maßgeblich betreut von Frau Rechtsanwältin Dorit Jäger in enger Zusammenarbeit mit Kurzinsky & Klose Steuerberater - Partnerschaftsgesellschaft in unserem Haus.

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