Steuerrecht: Kfz-Steuer: Nachrüsten mit Partikelfiltern soll auch 2010 gefördert werden
Die Bundesregierung will die Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern auch 2010 fördern. Das ist im Haushaltsentwurf für 2010 vorgesehen. Darüber hinaus soll die Förderung auch auf leichte Nutzfahrzeuge erweitert werden. Das Förderprogramm für das Jahr 2010 kann allerdings erst nach Verkündung des Haushaltsgesetzes 2010 starten. Das Bundesumweltministerium strebt an, dass dann rückwirkend auch Nachrüstungen gefördert werden, die bereits von Beginn des neuen Jahres an vorgenommen wurden.
Im Rahmen des Förderprogramms 2009 wurde die Nachrüstung mit einem Partikelfilter mit 330 EUR direkt bezuschusst. Insoweit können aber nur Nachrüstungen berücksichtigt werden, die bis zum 31.12.2009 erfolgten. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Nachrüstung, die Förderanträge selbst können bis zum 15.2.2010 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Hinweis: Wurden von Anfang bis Mitte 2009 noch weniger als 6.000 Pkw pro Monat nachgerüstet, so hat sich diese Zahl nach der Umstellung der Förderung auf einen direkten Zuschuss ab dem 1.8.2009 fast vervierfacht. Nachgerüstete Diesel-Pkw erhalten eine günstigere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in die bereits in vielen Städten eingerichteten Umweltzonen einfahren.
Im Rahmen des Förderprogramms 2009 wurde die Nachrüstung mit einem Partikelfilter mit 330 EUR direkt bezuschusst. Insoweit können aber nur Nachrüstungen berücksichtigt werden, die bis zum 31.12.2009 erfolgten. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Nachrüstung, die Förderanträge selbst können bis zum 15.2.2010 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Hinweis: Wurden von Anfang bis Mitte 2009 noch weniger als 6.000 Pkw pro Monat nachgerüstet, so hat sich diese Zahl nach der Umstellung der Förderung auf einen direkten Zuschuss ab dem 1.8.2009 fast vervierfacht. Nachgerüstete Diesel-Pkw erhalten eine günstigere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in die bereits in vielen Städten eingerichteten Umweltzonen einfahren.
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