Lohnsteuer: Ermäßigungsantrag für das Jahr 2009 jetzt stellen

bei uns veröffentlicht am02.11.2008

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte

Bevor die Lohnsteuerkarten 2009 beim Arbeitgeber eingereicht werden, sollten Steuerpflichtige überlegen, ob sie nicht noch die Weichen für ein höheres Nettoentgelt im Jahr 2009 stellen können. Zu denken wäre hier insbesondere an die optimale Steuerklassenwahl für Ehepaare oder den Eintrag volljähriger Kinder bis 25 Jahre. Steht Nachwuchs an, sollte der zu Hause bleibende Partner die günstigere Steuerklasse bekommen, um anschließend ggf. höheres Elterngeld zu erhalten. Eintragungsfähig sind auch Kinderbetreuungskosten mit zwei Drittel und bis zu 4.000 EUR je Kind. Hinzu kommen Handwerker- und Pflegeleistungen mit 20 Prozent. Die haushaltsnahen Dienstleistungen werden mit dem Vierfachen der Steuerermäßigung auf der Steuerkarte eingetragen. Dabei ist zu beachten, dass die Vergünstigung auch für Wohnungen im EU-Raum gewährt wird. Mietverluste aus Spanien oder Finnland können ebenfalls berücksichtigt werden.

Zu beachten ist jedoch auch, dass sich die Steuerklassenwahl auf andere Lohnersatzleistungen wie Kranken-, Mutterschafts- oder Arbeitslosengeld auswirken kann. Denn diese hängen vom zuletzt gezahlten Nettoarbeitslohn ab. Arbeitnehmer mit der Steuerklasse V erhalten damit geringere Leistungen als diejenigen mit gleichem Bruttolohn in Klasse III oder IV. Wer damit rechnet, in absehbarer Zeit eine Lohnersatzleistung in Anspruch nehmen zu müssen, sollte sich deshalb vor dem Wechsel der Steuerklasse über die Auswirkungen informieren.

Hinweis: Soll ein einzutragender Freibetrag noch Auswirkungen auf das Dezembergehalt 2008 haben, muss der Ermäßigungsantrag bis spätestens zum 30.11.2008 gestellt werden.
 

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