Kapitaleinkünfte: Freistellungsaufträge ab dem 1.1.2009
Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge tritt Anfang 2009 in Kraft. Sparerfrei- und Werbungskostenpauschbetrag entfallen und es gibt nur noch einen Sparer-Pauschbetrag, der 801 EUR für Alleinstehende und 1.602 EUR für Ehegatten beträgt.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat hierzu in einem aktuellen Schreiben klargestellt, dass die bisherigen Freistellungsaufträge weiterhin gültig bleiben. Allerdings ist eine Beschränkung auf einzelne Konten nicht mehr möglich (BMF, IV C-1-S-2056/0).
Show what you know!
Anwälte der Kanzlei die zu passenden Rechtsgebieten beraten
Anwälte der Kanzlei die zu Steuerrecht beraten
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu Steuerrecht