Kapitaleinkünfte: Freistellungsaufträge ab dem 1.1.2009

02.11.2008

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte

Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge tritt Anfang 2009 in Kraft. Sparerfrei- und Werbungskostenpauschbetrag entfallen und es gibt nur noch einen Sparer-Pauschbetrag, der 801 EUR für Alleinstehende und 1.602 EUR für Ehegatten beträgt.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat hierzu in einem aktuellen Schreiben klargestellt, dass die bisherigen Freistellungsaufträge weiterhin gültig bleiben. Allerdings ist eine Beschränkung auf einzelne Konten nicht mehr möglich (BMF, IV C-1-S-2056/0).
 

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