Herstellungskosten-Untergrenze: Steuerliches Wahlrecht gilt vorerst weiter
Im Handelsrecht besteht ein Wahlrecht, wonach Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs sowie für freiwillige soziale Leistungen und die betriebliche Altersversorgung in die Herstellungskosten einbezogen werden können. Nach den Einkommensteuer-Richtlinien 2008 galt dieses Wahlrecht bisher auch für steuerliche Zwecke. Demgegenüber sehen die nun veröffentlichten Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien (EStÄR) 2012 eine steuerliche Aktivierungspflicht vor.
Infolge der Abweichung zwischen handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Wertuntergrenze wurde diese Neuregelung bereits im Vorfeld vielfach kritisiert. Noch vor der Veröffentlichung der EStÄR 2012 im Bundessteuerblatt ist die Finanzverwaltung nunmehr etwas „zurückgerudert“. In einem separaten Schreiben hat sie nämlich verfügt, dass es nicht beanstandet wird, wenn bis zur Verifizierung des damit verbundenen Erfüllungsaufwands, spätestens aber bis zu einer Neufassung der Einkommensteuer-Richtlinien bei der Ermittlung der Herstellungskosten weiterhin nach den Bestimmungen der Einkommensteuer-Richtlinien 2008 verfahren wird. Demzufolge ist zumindest vorerst weiterhin ein Gleichklang zwischen Handels- und Steuerrecht möglich (BMF, IV C 6 - S 2133/09/10001: 004; BStBl I 2013, 276).
Infolge der Abweichung zwischen handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Wertuntergrenze wurde diese Neuregelung bereits im Vorfeld vielfach kritisiert. Noch vor der Veröffentlichung der EStÄR 2012 im Bundessteuerblatt ist die Finanzverwaltung nunmehr etwas „zurückgerudert“. In einem separaten Schreiben hat sie nämlich verfügt, dass es nicht beanstandet wird, wenn bis zur Verifizierung des damit verbundenen Erfüllungsaufwands, spätestens aber bis zu einer Neufassung der Einkommensteuer-Richtlinien bei der Ermittlung der Herstellungskosten weiterhin nach den Bestimmungen der Einkommensteuer-Richtlinien 2008 verfahren wird. Demzufolge ist zumindest vorerst weiterhin ein Gleichklang zwischen Handels- und Steuerrecht möglich (BMF, IV C 6 - S 2133/09/10001: 004; BStBl I 2013, 276).
Show what you know!
Anwälte der Kanzlei die zu passenden Rechtsgebieten beraten
Anwälte der Kanzlei die zu Steuerrecht beraten
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EuroparechtHandels- und GesellschaftsrechtMaklerrechtInsolvenzrechtSanierung von UnternehmenSteuerrecht 2 mehr anzeigen
EnglischDeutsch
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu Steuerrecht
BGH: Cum-Ex-Aktiengeschäfte sind strafbar
30.08.2021
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch, den 28.07.2021 das erste Urteil (1 StR 519/20) zu den lange Zeit umstrittenen „Cum-Ex-Aktiengeschäften“ gesprochen. Nach Ansicht der Karlsruher Richter handelt es sich bei den „Cum-Ex-Deals“ um strafbare S
Wissenswertes zum Steuerrecht
01.03.2007
Haftungsbescheid Schätzungsbescheid Mehrwertsteuer / Umsatzssteuer Gewerbesteuer Körperschaftssteuer Erbschaftssteuer Grundsteuer Grunderwerbssteuer
Archiv
01.03.2007
ältere Artikel - Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
sonstige Rechtsprechung
14.12.2007
Rechtsberatung zum Steuerrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte
Insolvenzrecht: Steuerforderung widerspruchslos festgestellt – Einwendungen des Geschäftsführers einer GmbH im Haftungsverfahren gem. § 166 AO ausgeschlossen
17.04.2020
Wird eine Steuerforderung gegenüber einer GmbH widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, sind Einwendungen des Geschäftsführers der GmbH auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen der Haftung gem. § 166 AO gegen die Höhe der Steuerforderung ausgeschlossen, wenn er der Forderungsanmeldung hätte widersprechen können, dies aber nicht getan hat – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin