GmbH: „Überversorgungsgrundsätze“ bei Unterstützungskasse

bei uns veröffentlicht am27.06.2008

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Die für Pensionsrückstellungen entwickelten „Überversorgungsgrundsätze“ gelten auch für Zuwendungen an eine Unterstützungskasse. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Hintergrund: Die Pensionszusage einer GmbH an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer findet nur den Segen des Finanzamts, wenn die Versorgungsanwartschaft des Gesellschafter-Geschäftsführers zusammen mit der Rentenanwartschaft aus der gesetzlichen Rentenversicherung höchstens 75 Prozent der am Bilanzstichtag bezogenen Aktivbezüge ausmacht. Diese 75-Prozent-Grenze gilt nach Auffassung des BFH auch für die Unterstützungskasse (BFH, VIII R 100/04).



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