Doppelte Haushaltsführung: 1.000 EUR-Grenze gilt nicht für Maklerkosten
Die Abzugsbeschränkung gilt allerdings nicht für Maklerkosten.
In dem aktualisierten Anwendungsschreiben zur Reisekostenreform hat das Bundesfinanzministerium folgende Klarstellung aufgenommen: Maklerkosten, die für die Anmietung einer Zweitwohnung oder -unterkunft entstehen, sind als Umzugskosten zusätzlich als Werbungskosten abziehbar oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattbar. Sie sind nicht in die 1.000 EUR-Grenze einzubeziehen.
BMF-Schreiben vom 24.10.2014, IV C 5 - S 2353/14/10002.
In dem aktualisierten Anwendungsschreiben zur Reisekostenreform hat das Bundesfinanzministerium folgende Klarstellung aufgenommen: Maklerkosten, die für die Anmietung einer Zweitwohnung oder -unterkunft entstehen, sind als Umzugskosten zusätzlich als Werbungskosten abziehbar oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattbar. Sie sind nicht in die 1.000 EUR-Grenze einzubeziehen.
BMF-Schreiben vom 24.10.2014, IV C 5 - S 2353/14/10002.
Anwälte der Kanzlei die zu passenden Rechtsgebieten beraten
Anwälte der Kanzlei die zu Steuerrecht beraten
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu Steuerrecht