Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 29. Nov. 2013 - 15 W 266/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1129.15W266.13.00
published on 29/11/2013 00:00
Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 29. Nov. 2013 - 15 W 266/13
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Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.


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Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG

Gläubiger, denen ein Recht auf Befriedigung aus Gegenständen zusteht, die der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen (unbewegliche Gegenstände), sind nach Maßgabe des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltun
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published on 11/03/2014 00:00

Tenor Die Beschwerde vom 12.06.2013 wird als unzulässig verworfen. Die Beschwerden vom 15.05.2013 und 09.07.2013 werden zurückgewiesen. Die Kosten der Beschwerdeverfahren trägt die Beteiligte zu 1); eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet n
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Annotations

Gläubiger, denen ein Recht auf Befriedigung aus Gegenständen zusteht, die der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen (unbewegliche Gegenstände), sind nach Maßgabe des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung zur abgesonderten Befriedigung berechtigt.