Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 29. Nov. 2013 - 15 W 266/13

ECLI:ECLI:DE:OLGHAM:2013:1129.15W266.13.00
bei uns veröffentlicht am29.11.2013

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.


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Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 29. Nov. 2013 - 15 W 266/13 zitiert 4 §§.

Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern


Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG

Insolvenzordnung - InsO | § 49 Abgesonderte Befriedigung aus unbeweglichen Gegenständen


Gläubiger, denen ein Recht auf Befriedigung aus Gegenständen zusteht, die der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen (unbewegliche Gegenstände), sind nach Maßgabe des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltun

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Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 11. März 2014 - 15 W 316/13

bei uns veröffentlicht am 11.03.2014

Tenor Die Beschwerde vom 12.06.2013 wird als unzulässig verworfen. Die Beschwerden vom 15.05.2013 und 09.07.2013 werden zurückgewiesen. Die Kosten der Beschwerdeverfahren trägt die Beteiligte zu 1); eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet n

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Gläubiger, denen ein Recht auf Befriedigung aus Gegenständen zusteht, die der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen (unbewegliche Gegenstände), sind nach Maßgabe des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung zur abgesonderten Befriedigung berechtigt.