Landgericht Heilbronn Beschluss, 18. Jan. 2006 - 23 O 15/06 KfH
Gründe
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Referenzen - Gesetze
Landgericht Heilbronn Beschluss, 18. Jan. 2006 - 23 O 15/06 KfH zitiert 3 §§.
In dringenden Fällen kann der Vorsitzende über die in diesem Abschnitt erwähnten Gesuche, sofern deren Erledigung eine mündliche Verhandlung nicht erfordert, anstatt des Gerichts entscheiden.
Einstweilige Verfügungen in Bezug auf den Streitgegenstand sind zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts einer Partei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte.