Landgericht Bonn Beschluss, 18. März 2015 - 4 T 79/15

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2015:0318.4T79.15.00
published on 18/03/2015 00:00
Landgericht Bonn Beschluss, 18. März 2015 - 4 T 79/15
ra.de-Urteilsbesprechung zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze
Referenzen - Urteile

Gericht

There are no judges assigned to this case currently.
addJudgesHint

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Waldbröl vom 11.03.2015 wird aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen, den auf Genehmigung einer Zwangsmedikation gerichteten Antrag der Beteiligten zu 1 vom 02.02.2015 nicht mit der Begründung abzulehnen, eine solche Behandlung sei im Rahmen eines Heimaufenthaltes aus rechtlichen Gründen generell unzulässig.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
ra.de-Urteilsbesprechung zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Urteilsbesprechungen zu {{shorttitle}}

2 Referenzen - Gesetze

{{title}} zitiert {{count_recursive}} §§.

Das Gericht hat von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchzuführen.

(1) Die Beschlussformel enthält im Fall der Genehmigung oder Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme auch1.die nähere Bezeichnung der Unterbringungsmaßnahme sowie2.den Zeitpunkt, zu dem die Unterbringungsmaßnahme endet. (2) Die Beschlussformel ent
2 Referenzen - Urteile
{{Doctitle}} zitiert oder wird zitiert von {{count_recursive}} Urteil(en).

published on 14/01/2015 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 470/14 vom 14. Januar 2015 in der Unterbringungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 323 Abs. 2 Enthält bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme o
published on 30/07/2014 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB169/14 vom 30. Juli 2014 in der Betreuungs- und Unterbringungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 und 3a; FamFG §§ 329 Abs. 1 Satz 2, 68 Abs. 3 Satz 2 a)
{{Doctitle}} zitiert {{count_recursive}} Urteil(e) aus unserer Datenbank.

Annotations

(1) Die Beschlussformel enthält im Fall der Genehmigung oder Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme auch

1.
die nähere Bezeichnung der Unterbringungsmaßnahme sowie
2.
den Zeitpunkt, zu dem die Unterbringungsmaßnahme endet.

(2) Die Beschlussformel enthält bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung auch Angaben zur Durchführung und Dokumentation dieser Maßnahme in der Verantwortung eines Arztes.

Das Gericht hat von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchzuführen.