Arbeitsgericht Rheine Urteil, 20. Mai 2015 - 5 Ca 673/15

ECLI: ECLI:DE:ARBGST:2015:0520.5CA673.15.00
published on 20/05/2015 00:00
Arbeitsgericht Rheine Urteil, 20. Mai 2015 - 5 Ca 673/15
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Gericht

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Tenor

1)       Die Klage wird abgewiesen.

2)       Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3)       Der Streitwert wird auf 7.958,89 € festgesetzt.


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published on 08/12/2011 00:00

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 6. Februar 2009 - 8 Sa 1016/08 - wird zurückgewiesen.
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Annotations

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.