Amtsgericht Köln Beschluss, 16. März 2015 - 378 II 122/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0316.378II122.14.00
published on 16/03/2015 00:00
Amtsgericht Köln Beschluss, 16. März 2015 - 378 II 122/14
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Gericht

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Tenor

wird den folgenden Nachlassgläubigern ihre angemeldeten Forderungen gegen den Nachlass vorbehalten:

Deutsche Rentenversicherung Bund, Zur Schwedenschanze 1, 18435 Stralsundzu 00000000X000   i.H.v. 386.352,42 €

Weitere Nachlassgläubiger werden ausgeschlossen.

Die ausgeschlossenen Nachlassgläubiger, soweit nicht ihre Rechte nach dem Gesetz unberührt bleiben, können von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Überschuss ergibt. Auch haftet ihnen dann jeder Erbe nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeiten. Das Recht, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, bleibt unberührt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Verfahrenswert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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published on 25/09/2015 00:00

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 3. gegen den am 23.03.2015 erlassenen Ausschließungsbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 16.03.2015 - 378 II 122/14 - wird zurückgewiesen. Die Beteiligten zu 3. haben je zur Hälfte die Kosten des Beschwerdeverf
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