Amtsgericht Kleve Urteil, 23. Okt. 2015 - 35 C 110/15

ECLI:ECLI:DE:AGKLE1:2015:1023.35C110.15.00
23.10.2015

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 120 % des aus dem Urteil jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28

ra.de-Urteilsbesprechung zu Amtsgericht Kleve Urteil, 23. Okt. 2015 - 35 C 110/15

Urteilsbesprechung schreiben

0 Urteilsbesprechungen zu Amtsgericht Kleve Urteil, 23. Okt. 2015 - 35 C 110/15

Anwälte

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Urteil erwähnen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren Amtsgericht Kleve Urteil, 23. Okt. 2015 - 35 C 110/15.

1 Artikel zitieren Amtsgericht Kleve Urteil, 23. Okt. 2015 - 35 C 110/15.

Referenzen - Gesetze

Amtsgericht Kleve Urteil, 23. Okt. 2015 - 35 C 110/15 zitiert 2 §§.