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§ 1Amtlich · § 5 UrhG

Anwendungsbereich

Zeitreise: 02.08.1994§ 2 ›

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung bestimmter Fischereierzeugnisse.

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