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§ 4Amtlich · § 5 UrhG

Gewährung der Lagerbeihilfe

Zeitreise: 02.08.1994

Die Beihilfe ist vom Einlagerer bei der Bundesanstalt schriftlich zu beantragen. Der Beihilfebetrag wird durch Bescheid festgesetzt, Beihilfeforderungen sind unverzinslich.

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