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Rechtsgebiet

AG-Aufsichtsrat

78 von 180 Normen

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Der Aufsichtsrat der AG ist das Kontrollorgan des Aktienrechts. Da Streubesitzaktionäre den Vorstand nicht täglich überwachen können, schützt der Aufsichtsrat das investierte Kapital vor riskanten oder rechtswidrigen Handlungen des Managements. Die Zentralnorm ist § 111 AktG. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen, darf sie aber nicht selbst übernehmen (§ 111 Abs. 4 AktG); direkte operative Weisungen an den Vorstand sind verboten. Seine schärfste Waffe ist die Personalkompetenz: Nach § 84 AktG bestellt er den Vorstand und kann ihn bei groben Pflichtverletzungen abberufen. Ein extrem haftungsträchtiges Streitfeld ist die Prüfungspflicht (ARAG/Garmenbeck-Rechtsprechung). Hat der Vorstand der AG einen Schaden zugefügt, muss der Aufsichtsrat grundsätzlich prüfen, ob die AG Schadensersatz gegen den Vorstand geltend macht. Verzichtet er darauf aus Gefälligkeit, haften die Aufsichtsräte nach § 116 i. V. m. § 93 AktG selbst persönlich und unbeschränkt.

Übersichtsartikel · Was ist AG-Aufsichtsrat?1 von 3· weitere: Rechtsanwalt Dirk Streifler, Rechtsanwalt Dirk Streifler
Rechtsanwalt Dirk Streifler

Der BGH hat mit dem Urteil vom 16. März 2009 (Az.: II ZR 280/07) folgendes entschieden: Das Zahlungsverbot des § 92 Abs. 2 Satz 1 AktG (entsprechend § 64 Satz 1 GmbHG) gilt ab Eintritt der… Weiterlesen ›

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Übersichtsartikel · Was ist AG-Aufsichtsrat?2 von 3· weitere: Rechtsanwalt Dirk Streifler, Rechtsanwalt Dirk Streifler
Rechtsanwalt Dirk Streifler

Das LG Nürnberg-Fürth hat mit dem Beschluss vom 08.02.2010 - 1 HKO 8471/09 entschieden: Der Aufsichtsrat der G. ist nach Maßgabe von § 17.1 der S.-Beteiligungsvereinbarung für die G. in der Fassung… Weiterlesen ›

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Übersichtsartikel · Was ist AG-Aufsichtsrat?3 von 3· weitere: Rechtsanwalt Dirk Streifler, Rechtsanwalt Dirk Streifler
Rechtsanwalt Dirk Streifler

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil (Az.: 1 BvR 299/13) folgendes entschieden: Der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 25. Weiterlesen ›

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Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Recht der AG“.

Schlüsselnormen

  • § 4 REITGMindestnennbetrag des Grundkapitals
  • § 6 REITGFirma
  • § 7 REITGBezeichnungsschutz
  • § 16 REITGSteuerbefreiung der REIT-Aktiengesellschaft
  • § 19 REITGBesteuerung der Anteilsinhaber
  • § 22 REITGÜbergangsregelung zu § 7
  • § 1 REITGWesen der REIT-Aktiengesellschaften
  • § 2 REITG(weggefallen)
  • § 3 REITGBegriffsbestimmung
  • § 5 REITGForm der Aktien
  • § 10 REITGBörsenzulassung
  • § 11 REITGStreuung der Aktien
  • § 12 REITGVermögens- und Ertragsanforderungen
  • § 13 REITGAusschüttung an die Anleger
  • § 14 REITGAusschluss des Immobilienhandels
  • § 15 REITGMindesteigenkapital
  • § 8 REITGAnmeldung als REIT-Aktiengesellschaft
  • § 9 REITGSitz
  • § 17 REITGBeginn der Steuerbefreiung
  • § 18 REITGEnde der Steuerbefreiung
  • § 19a REITGBerücksichtigung von Vorbelastungen bei der Besteuerung der Anteilsinhaber
  • § 20 REITGKapitalertragssteuerabzug
  • § 21 REITGVerfahrensvorschriften
  • § 23 REITGAnwendungsvorschriften
  • § 27 AktGEGEntscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
  • § 29 AktGEG(weggefallen)
  • § 33 AktGEGGesetz über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn- und Verlustrechnung
  • § 1 AktGEGGrundkapital
  • § 10 AktGEGNebenverpflichtungen der Aktionäre
  • § 11 AktGEGNachgründungsgeschäfte
  • § 12 AktGEGAufsichtsrat
  • § 13 AktGEGÜbergangsvorschrift zu § 175 und § 337 Abs. 2 und 3 des Aktiengesetzes
  • § 14 AktGEGÜbergangsvorschrift zu § 171 Abs. 2, 3 und § 173 Abs. 1 des Aktiengesetzes
  • § 15 AktGEGÜbergangsvorschrift zu § 161 des Aktiengesetzes
  • § 16 AktGEGÜbergangsvorschrift zu § 123 Abs. 2, 3 und § 125 Abs. 2 des Aktiengesetzes
  • § 17 AktGEGÜbergangsvorschrift zu § 243 Abs. 3 Nr. 2 und § 249 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes
  • § 18 AktGEGÜbergangsvorschrift zu den §§ 37 und 39 des Aktiengesetzes
  • § 19 AktGEGÜbergangsvorschrift zu § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 des Aktiengesetzes
  • § 2 AktGEGMindestnennbetrag des Grundkapitals
  • § 20 AktGEGÜbergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
  • § 21 AktGEGHeilung der Nichtigkeit von Jahresabschlüssen
  • § 22 AktGEGUnternehmensverträge
  • § 23 AktGEGÜbergangsvorschrift zum Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung
  • § 24 AktGEGÜbergangsvorschrift zu dem Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung
  • § 25 AktGEGÜbergangsvorschrift zu dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
  • § 26 AktGEGKommanditgesellschaften auf Aktien
  • § 26a AktGEGErgänzung fortgeführter Firmen
  • § 26b AktGEGÄnderung der Satzung
  • § 26c AktGEGÜbergangsfristen
  • § 26d AktGEGÜbergangsregelung für Verschmelzungen
  • § 26e AktGEGÜbergangsregelung zum Gesetz zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts
  • § 26f AktGEGÜbergangsregelungen zum Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz
  • § 26g AktGEGÜbergangsregelungen zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
  • § 26h AktGEGÜbergangsvorschrift zur Aktienrechtsnovelle 2016
  • § 26i AktGEGÜbergangsregelung zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
  • § 26j AktGEGÜbergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
  • § 26k AktGEGÜbergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
  • § 26l AktGEGÜbergangsvorschrift zum Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
  • § 26m AktGEGÜbergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie
  • § 26n AktGEGÜbergangsvorschrift zum Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften
  • § 26o AktGEGÜbergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes
  • § 26p AktGEGÜbergangsvorschrift zum Zukunftsfinanzierungsgesetz
  • § 26q AktGEGÜbergangsvorschrift zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz
  • § 3 AktGEGMindestnennbetrag der Aktien
  • § 4 AktGEGVerfahren der Umstellung auf den Euro
  • § 5 AktGEGMehrstimmrechte. Höchststimmrechte
  • § 6 AktGEGWechselseitig beteiligte Unternehmen
  • § 7 AktGEGMitteilungspflicht von Beteiligungen
  • § 8 AktGEGGegenstand des Unternehmens
  • § 9 AktGEGNamensaktien
  • § 45 AktGEGGeltung in Berlin
  • § 46 AktGEGInkrafttreten
  • § 28 AktGEG§ 28
  • § 28a AktGEGTreuhandanstalt
  • § 1 DGBankSa§ 1
  • § 2 DGBankSa§ 2
  • § 3 DGBankSa§ 3
  • § 4 DGBankSa§ 4

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