REIT-Gesetz - REITG | § 4 Mindestnennbetrag des Grundkapitals
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Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen Inhaltsverzeichnis
Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals einer REIT-Aktiengesellschaft ist 15 Millionen Euro.
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published on 18/07/2008 00:00
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, unter Verwendu
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