Legislative

16/08/2008 18:56
Die gesetzgebende Gewalt ist in den Art. 70-82 GG geregelt. Grundsätzlich sind die einzelnen Bundesländer für die Gesetzgebung zuständig.

Die Legislative ist u.a. an folgende Prinzipien gebunden:

- Bestimmtheit
- Rückwirkungsverbot
- keine unzulässige Einzelfallgesetze

Zu der Legislative gehören z.B. der Bundestag, der Bundesrat und die Länderparlamente.