Rechtsbegriff · Redaktion
Judikative
Beitrag von Rechtsanwalt Dirk Streifler
aus der Kanzlei Streifler & Kollegen
Beitrag der Kanzlei

Die Judikative ist die rechtsprechende Gewalt — die dritte der drei Gewalten neben Gesetzgebung und vollziehender Gewalt.
📐 Art. 92 GG bestimmt sie in einem Satz: Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.
⚠⚠ Der Satz enthält zwei getrennte Aussagen. Der erste Halbsatz begründet das Rechtsprechungsmonopol der Richter — nur wer Richter ist, darf Recht sprechen. Der zweite zählt die Gerichtsträger auf und stellt das Bundesverfassungsgericht an die Spitze der Aufzählung, nicht in eine Instanzenreihe.
📐 Das Grundgesetz nennt fünf oberste Gerichtshöfe des Bundes (Art. 95 Abs. 1 GG): Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht und Bundessozialgericht. Das Bundesverfassungsgericht gehört nicht dazu — es steht nach Art. 92 GG daneben, als eigenes Verfassungsorgan.
⚠ Die Unabhängigkeit steht in einer eigenen Vorschrift: Art. 97 Abs. 1 GG unterwirft die Richter nur dem Gesetze. Art. 92 GG sagt, wer Recht spricht; Art. 97 GG, wie.
📐 Der Anteil der Länder ist der Regelfall, nicht die Ausnahme: Die Aufzählung endet mit den Gerichten der Länder, und dort findet die weit überwiegende Zahl aller Verfahren statt.
Kein amtlicher Text und keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich ist das Gesetz oder die Entscheidung selbst.
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Judikative, ra.de
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