Exekutive

Exekutive

16.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Art. 83-91 GG regeln die Ausführung der von der Legislative beschlossenen Gesetze. Es gilt der Vorrang und der Vorbehalt des Gesetzes.

Zu der ausführenden Gewalt gehören beispielsweise die Regierung und die öffentliche Verwaltung.


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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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