Exekutive
16/08/2008 18:16
Art. 83-91 GG regeln die Ausführung der von der Legislative beschlossenen Gesetze. Es gilt der Vorrang und der Vorbehalt des Gesetzes.
Zu der ausführenden Gewalt gehören beispielsweise die Regierung und die öffentliche Verwaltung.
Zu der ausführenden Gewalt gehören beispielsweise die Regierung und die öffentliche Verwaltung.