Zustimmung
Zustimmung
Die Zustimmung ist gemäß § 182 BGB die Erklärung des Einverständnisses eines Dritten zu einem Rechtsgeschäft.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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