StRSaarEGAmtlich · § 5 UrhG
Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland
Rechtsstand: 08.12.2010Fundstelle: BGBl I 1959, 339Ausgefertigt: 30.06.1959
Gliederung
72 Vorschriften- Erster TeilAllgemeine Grundsätze
- Vierter TeilBesitz- und Verkehrsteuern
- Erster AbschnittEinkommensteuer
- Erster UnterabschnittÄnderung des Einkommensteuergesetzes
- Zweiter UnterabschnittÜbergangsvorschriften
- § 43 Personenkreis
- § 44 Erster Veranlagungszeitraum, Wirtschaftsjahr
- § 45 Umrechnung von Jahresbeträgen
- § 46 Maßgeblicher Gewinn bei Land- und Forstwirten
- § 47 Zusammenfassung von Wirtschaftsjahren
- § 48 Ermittlung der Einkommensteuer bei Gewerbetreibenden mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr
- § 49 Gewinnzuschläge und Gewinnabschläge wegen Schwankungen im Betriebsvermögen
- § 50 Rückstellung für Pensionsanwartschaften
- § 51 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
- § 52 Erhöhte Absetzungen für Wohngebäude
- § 53 Weitergeltung des § 8 der Dritten Verordnung über Steuer- und Gebührenerleichterungen für den Wohnungsbau
- § 54 Überleitungsvorschriften zu § 10 des Einkommensteuergesetzes
- § 55 Verlustabzug
- § 56 Nutzungswert der Wohnung im Sinn des § 21 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes
- § 57 Einkommensteuertabelle für den Veranlagungszeitraum 1959/60
- § 58 Einkünfte aus mehrjähriger Tätigkeit
- § 59 Entrichtung und Anrechnung von Vorauszahlungen
- § 60 Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer)
- § 61 Begünstigung der Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter und der Vornahme bestimmter Baumaßnahmen durch Land- und Forstwirte
- § 62 Bewertungsfreiheit für Abwasserbehandlungs- und Luftreinigungsanlagen
- § 63 Bewertungsfreiheit für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Kohlen- und Erzbergbau
- § 64 Steuerfreiheit von Familienzulagen
- § 65 Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer
- § 66 Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer bei Vorliegen einer Betriebstätte
- § 67 Behandlung von Organgesellschaften
- § 68 Berechnung der Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer
- Zweiter AbschnittKörperschaftsteuer
- § 69 Personenkreis
- § 70 Persönliche Befreiungen
- § 71 Erster Veranlagungszeitraum, Wirtschaftsjahr, Zusammenfassung von Wirtschaftsjahren
- § 72 Anwendung von Vorschriften des Ersten Abschnitts
- § 73 Schachtelgesellschaften
- § 74 Nichtabzugsfähige Ausgaben
- § 75 Körperschaftsteuertarif für personenbezogene Kapitalgesellschaften für den Veranlagungszeitraum 1959/60
- § 76 Körperschaftsteuertarif für personenbezogene Kapitalgesellschaften mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr
- § 77 Ermäßigung der veranlagten Körperschaftsteuer
- § 78 Landwirtschaftliche Nutzungs- und Verwertungsgenossenschaften
- Dritter AbschnittGewerbesteuer
- Vierter AbschnittGesetz über Steuererleichterungen bei der Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften (Umwandlungs-Steuergesetz)
- Fünfter AbschnittWohnungsbau-Prämien
- Sechster AbschnittBergmannsprämien
- Siebenter AbschnittUmsatzsteuer
- Achter AbschnittBeförderungsteuer
- Neunter AbschnittKraftfahrzeugsteuer
- Zehnter AbschnittBewertung
- Elfter AbschnittVermögensteuer
- Zwölfter AbschnittGrundsteuer
- Dreizehnter AbschnittErbschaftsteuer
- Vierzehnter AbschnittLastenausgleichsabgaben
- Erster AbschnittEinkommensteuer
- Fünfter TeilSchlußvorschriften