MessEGAmtlich · § 5 UrhG
Mess- und Eichgesetz
Rechtsstand: 23.10.2024Fundstelle: BGBl I 2013, 2722, 2723Ausgefertigt: 25.07.2013
Gliederung
65 Vorschriften- Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 2Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt
- Unterabschnitt 1Voraussetzungen für das Inverkehrbringen
- Unterabschnitt 2Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
- § 11 Aufgaben der anerkennenden Stelle und der Akkreditierungsstelle
- § 12 Befugnisse der anerkennenden Stelle
- § 13 Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen
- § 14 Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden
- § 15 Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle
- § 16 Vermutung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle
- § 17 Notifizierung der Konformitätsbewertungsstelle
- § 18 Vergabe von Kennnummern
- § 19 Verpflichtungen der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle
- § 20 Meldepflichten der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle
- § 21 Zweigunternehmen einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle und Vergabe von Unteraufträgen
- § 21a Akkreditierte interne Stelle
- § 22 Widerruf der Anerkennung
- Unterabschnitt 3Pflichten der Wirtschaftsakteure
- Unterabschnitt 4Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen
- Unterabschnitt 5Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 3Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten
- Abschnitt 4Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
- Abschnitt 5Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung
- Abschnitt 6Metrologische Überwachung
- Unterabschnitt 1Marktüberwachung
- § 48 Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit
- § 49 Marktüberwachungskonzept
- § 50 Marktüberwachungsmaßnahmen
- § 50a Formale Nichtkonformität
- § 50b Risiko durch konforme Messgeräte
- § 51 Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen
- § 52 Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Marktüberwachung
- § 53 Meldeverfahren, Verordnungsermächtigung
- Unterabschnitt 2Überwachung der Verwendung von Messgeräten und Messwerten
- Unterabschnitt 3Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen
- Unterabschnitt 1Marktüberwachung
- Abschnitt 7Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 8Übergangs- und Schlussbestimmungen