Herr Prof. Dr. Christoph Krehl, Richter am Bundesgerichtshof, 2. Strafsenat

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Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Prof. Dr. Christoph Krehl (*21. Februar 1958 in Frankfurt am Main) war vom 5. Oktober 2009 bis zum 29. Februar 2024 Richter am Bundesgerichtshof und dem 2. Strafsenat zugewiesen. Bis Ende 2010 nahm er zusätzlich die Aufgaben eines Ermittlungsrichters wahr; seit Februar 2011 war er als stellvertretendes Mitglied, seit März 2015 als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt und wurde am 18. Dezember 2023 zum stellvertretenden Vorsitzenden des 2. Strafsenats bestellt. Mit Erreichen der Altersgrenze trat er zum 29. Februar 2024 in den Ruhestand.

Seinen richterlichen Werdegang begann Krehl nach dem Zweiten Staatsexamen 1988 im hessischen Justizdienst (AG Bensheim, LG Darmstadt); es folgten mehrjährige Abordnungen an das Bundesministerium der Justiz, an den Generalbundesanwalt beim BGH (dort zugleich Oberstaatsanwalt seit 1999) sowie an das Bundesverfassungsgericht(u. a. im Dezernat von Winfried Hassemer und später Andreas Voßkuhle). 1998 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Frankfurt befördert. Seit 2009 ist er zudem Honorarprofessor der Goethe-Universität Frankfurt am Main.

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