Herr Martin Bender, Richter am Bundesgerichtshof, 4. Strafsenat

Herr Martin Bender, Richter am Bundesgerichtshof, 4. Strafsenat
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Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Martin Bender (*29. April 1959 in Mannheim) war von 5. Oktober 2009 bis zum 30. April 2022 Richter am Bundesgerichtshof. Zunächst wurde er dem II. Zivilsenat zugewiesen, der vor allem für Gesellschaftsrecht zuständig ist; später wechselte er zum 4. Strafsenat

Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung begann Benders juristischer Weg 1988 im höheren Justizdienst Baden-Württembergs – zunächst als Proberichter am Amtsgericht Ettlingen und beim Landgericht Karlsruhe sowie bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. 1991 wurde er dann zum Richter am Landgericht Karlsruhe ernannt, wo er sowohl in der Schwurgerichts- als auch in einer Großen Strafkammer tätig war. Zwischen 1991 und 1995 war er zudem teilweise an den Gerichten in Dresden eingesetzt, zunächst im Rahmen eines Rehabilitierungsverfahrens und später in einer Rehabilitierungskammer. 1998–2001 war Bender wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof, bevor er 2002 zum Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe ernannt wurde – hier war er in einem Strafsenat mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt aktiv.

Dr. Bender überzeugte durch einen breiten Erfahrungsschatz – angefangen bei klassischer richterlicher Tätigkeit und Staatsanwaltschaft bis zu wissenschaftlicher Mitarbeit beim BGH. Seine Zuordnung zum II. Zivilsenat sowie später zum 4. Strafsenat zeigt die juristische Vielseitigkeit, mit der er sich sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht bewährte.

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published on 13.10.2016 00:00

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