Herr Christian Kunnes, Richter am Bundesgerichtshof, IX. Zivilsenat

Herr Christian Kunnes, Richter am Bundesgerichtshof, IX. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Christian Kunnes (*11. Juli 1976) ist seit dem 2. November 2023 Richter am Bundesgerichtshof und dem IX. Zivilsenat zugeordnet, der sich mit Zwangsvollstreckungsrecht, Insolvenzrecht sowie Schadensersatzansprüchen gegen Rechtsanwälte und Steuerberater befasst. Sein Eintritt in diesen Senat fiel mit seinem jüngsten Wechsel von der Instanz des Oberlandesgerichts München zum BGH.

Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung arbeitete Kunnes zunächst neun Monate als Rechtsanwalt. Im Juli 2006 trat er in den höheren Justizdienst Bayerns ein und war bei der Staatsanwaltschaft München I tätig, bevor er im Juli 2008 zum Staatsanwalt ernannt wurde. Ab Oktober 2008 übernahm er eine verantwortliche Position als Regierungsrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Im Juli 2011 kehrte er ins Richteramt zurück und wurde 2016 zum Richter am Oberlandesgericht München ernannt, dem er bis zu seiner Ernennung am BGH im November 2023 angehörte.

Während seiner Abordnung an den Bundesgerichtshof (Juni 2016–Mai 2020) sammelte Kunnes bereits Erfahrungen in Karlsruhe – insbesondere in Rechtsgebieten, die im IX. Zivilsenat relevant sind. Damit verfügt er über eine mehrjährige Kenntnis der Verfahrensstruktur am BGH und der dortigen Arbeitsweise. Seine Arbeit als Richter am OLG und im Ministerium zeigen seine Fähigkeit, sowohl rechtliche als auch praktische Perspektiven im Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht einzunehmen.

Da Kunnes erst seit wenigen Monaten am BGH tätig ist, gibt es bislang keine veröffentlichte Leitsatz-Entscheidung unter seiner Beteiligung. Seine bisherigen Funktionen als Staatsanwalt, Ministerialbeamter und OLG-Richter sind jedoch Indikatoren für seine fachliche und methodische Eignung für den anspruchsvollen Aufgabenbereich seines Senats.

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