Herr Harald Reiter, Richter am Bundesgerichtshof, III. Zivilsenat

Herr Harald Reiter, Richter am Bundesgerichtshof, III. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Harald Reiter, geboren am 24. September 1961 in Augsburg, war von August 2012 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 31. Dezember 2024 Richter am Bundesgerichtshof (BGH). Zunächst gehörte er dem 4. Strafsenat an, bevor er im Juli 2013 in den III. Zivilsenat wechselte, der unter anderem für das Staatshaftungsrecht, die Notarhaftung und das Stiftungsrecht zuständig ist. 

Nach dem Abschluss seines Jurastudiums an der Universität Augsburg trat Reiter 1990 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Er war zunächst als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I tätig. Von Mai 1991 bis Dezember 1994 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof abgeordnet. Anschließend wurde er zum Richter am Landgericht Augsburg ernannt, wo er unter anderem die Leitung von Arbeitsgemeinschaften für Referendare übernahm. Im Mai 2003 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht München ernannt. Ab Mai 2005 war er als Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg tätig, zunächst in Strafsachen, später in Zivilsachen. Im April 2009 kehrte er an das Oberlandesgericht München zurück, wo er zwei Zivilsenaten und dem Senat für Landwirtschaftssachen angehörte.

Am Bundesgerichtshof war Reiter seit September 2021 Mitglied des Senats für Notarsachen und wurde im Januar 2023 dessen stellvertretender Vorsitzender. Für den Senat für Notarsachen war er als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat und in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Für den III. Zivilsenat war er als stellvertretendes Mitglied im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes tätig. 

Im März 2017 wurde Reiter von der Bundesregierung zum stellvertretenden Mitglied des Unabhängigen Gremiums gemäß § 16 BND-Gesetz bestellt, das die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes kontrolliert. Diese Aufgabe nahm er bis zur Auflösung des Gremiums Ende 2021 wahr. 

Während seiner über zwölfjährigen Tätigkeit am Bundesgerichtshof hat Reiter die Rechtsprechung des III. Zivilsenats maßgeblich mitgeprägt. Er war zudem als Referent bei juristischen Fachveranstaltungen tätig, beispielsweise bei der Herbsttagung 2022 in Leipzig, wo er über aktuelle Rechtsprechung des III. Zivilsenats zum Heimrecht und Betreuten Wohnen referierte.

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