Frau Dr. Renate Fischer, Richterin am Bundesgerichtshof, 1. Strafsenat

Frau Dr. Renate Fischer, Richterin am Bundesgerichtshof, 1. Strafsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Renate Fischer (*16. August 1963 in München) ist seit dem 4. August 2014 Richterin am Bundesgerichtshof und wurde dem 1. Strafsenat zugewiesen, der u. a. für Revisionen im Steuer- und Zollstrafrecht zuständig ist. Davor war sie Richterin am Oberlandesgericht München und fungierte als stellvertretende Vorsitzende im 5. und 6. Strafsenat .

Ihre juristische Laufbahn begann im höheren Justizdienst Bayerns ab 1990, mit Stationen unter anderem bei der Staatsanwaltschaft München I. Während einer Abordnung von 1995 bis 1999 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Generalbundesanwalt am BGH. Danach bekleidete sie verschiedene Funktionen: Richterin am Amtsgericht München, Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht München I, ab 2005 Vorsitzende Richterin am Landgericht München I, und ab 2009 Richterin am Oberlandesgericht München.

Seit ihrem Amtsantritt beim BGH wirkt Dr. Fischer im 1. Strafsenat mit — zunächst als Beisitzerin, seit Mai 2023 als stellvertretende Vorsitzende. Ihre Expertise umfasst Revisionen im Steuer- und Zollstrafrecht sowie komplexe Strafrechtsfälle im süddeutschen Raum.

Dr. Fischer verbindet langjährige Erfahrung in Justiz und Wissenschaft mit höchstrichterlicher Verantwortung. Ihr beruflicher Weg — von der Staatsanwaltschaft über Leitungsfunktionen im Landgericht bis zum BGH — besticht durch Kontinuität und Fachkraft. Als stellvertretende Vorsitzende des 1. Strafsenats stärkt sie die Kompetenz des Senats im Steuer- und Zollstrafrecht mit fundierter Urteilsarbeit.

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