Frau Dr. Eva Menges, Richterin am Bundesgerichtshof, XI. Zivilsenat

Frau Dr. Eva Menges, Richterin am Bundesgerichtshof, XI. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Dr. Eva Menges (*13. Januar 1970) ist seit dem 13. Mai 2011 Richterin am Bundesgerichtshof. Zunächst war sie dem 3. Strafsenat zugewiesen, der sich vorrangig mit Revisionen in Staatsschutzsachen befasst. Seit dem 8. Juni 2012 gehört sie dem langjährigen XI. Zivilsenat (Bankensenat) an und war ab dem 1. August 2021 Vorsitzende des als Hilfssenat eingerichteten VIa. Zivilsenats, der insbesondere Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen prüfte .

Sie promovierte an der Universität Heidelberg und trat 1999 in den höheren Justizdienst Baden-Württembergs ein. Nach Stationen am Amtsgericht Karlsruhe-Durlach, Landgericht Karlsruhe und bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe folgte 2002 eine Abordnung ins Justizministerium, wo sie zur Regierungsdirektorin ernannt wurde. 2007 folgte eine Abordnung an das Oberlandesgericht Karlsruhe, im Juni 2008 wurde sie Abgeordnete am Bundesgerichtshof. Von Mitte 2010 bis Mai 2010 war sie zudem Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht.

Im VIa. Zivilsenat leitete sie ab August 2021 komplexe Diesel-Abgasskandalfälle. 2023 wurde ihr – auf Vorschlag des Gerichts – der Vorsitz des 2. Strafsenats übertragen, mit Wirkung zum 15. Dezember 2023. Ihr Vorsitz betont die hohe Sachkompetenz sowohl im Zivil- als auch im Strafverfahren.

Ein aufsehenerregender Fall unter ihrem Vorsitz im 2. Strafsenat betraf den sogenannten „Maskenfall“ gegen einen Amtsrichter: Dr. Menges stellte klar, dass es nicht um die rechtspolitische Bewertung der Corona-Maßnahmen ging, sondern allein um mögliche Verfahrensfehler, wobei sie betonte: „Wir prüfen hier Verfahrensfehler“ .

Dr. Menges vereint außergewöhnliche Sachkompetenz in beiden großen Rechtsgebieten: vom Staatsschutzstrafrecht über Bank- und Diesel-Zivilsachen bis hin zur Vorsitzendenrolle im Strafsenat. Sie zeichnet sich durch stringente Argumentation und prozessuale Klarheit aus. Ihre Entwicklung zur Vorsitzenden Richterin unterstreicht zugleich fachliche Exzellenz und hohe Anerkennung innerhalb des BGH.

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published on 22.11.2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 9/13 vom 22. November 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja KapMuG §§ 6, 8, 20, 22 RVG § 41a a) Die Feststellungen eines Musterentscheids entfalten nur in den nach § 8 A
published on 13.05.2014 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 170/13 Verkündet am: 13. Mai 2014 Weber, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 23.10.2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZB 3/16 vom 23. Oktober 2018 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InvG § 41 Abs. 5 Halbs. 2 (Fassung bis 30. Juni 2011, jetzt: § 165 Abs. 3 Nr. 8 KAGB),§ 127 Abs. 1 und Abs. 5 (
published on 13.05.2014 00:00

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